Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsunfähig ,wichtig bitte lesen!!sorry lang!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsunfähig ,wichtig bitte lesen!!sorry lang!!

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Hallo Frau Bader, seit August ist meine erste Elternzeit ausgelaufen da meine Tochter 3 wurde. Da ich aber vorher schon große Probleme mit meiner Arbeit hatte (mobbing erste Schwangerschaft), und ich jetzt wieder schwanger bin, und wieder Ärger habe in der Arbeit wegen Verkürzung der Arbeitszeit und Geld habe ich noch nichts von meiner neuen Schwangerschaft erzählt. Ich bin seit 14.08 krankgeschrieben und jetzt wollte ich wissen wie ich es meinem Arbeitgeber am besten sage das ich schwanger bin und auch bis zum Mutterschutz sein werde (da mein Arzt ein Risiko dabei sieht falls ich wieder arbeiten gehen sollte). Wie kann ich das am besten regeln da ich ja noch Urlaubsanspruch habe aber ich nicht weiß wieviel da ich persönlich nicht mit meiner Chefin rede. Mein Mutterschutz beginnt am 13.02.2004. Danke für Ihre Hilfe ich weiß nicht mehr wie ich das regeln soll. Daniela 27.SSW


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schriftlich mitteilen. Ansonsten muss der Arzt entscheiden, ob ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Den Urlaub kann man auch noch nach dem EU nehmen. Gruß, NB


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