Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitegeber zweifelt EZ an

Frage: Arbeitegeber zweifelt EZ an

Mimi_02

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Hallo Frau Bader, mein Mann hat letzten Freit fristgerecht (7Wochen vorher) seine EZ gemeldet. Unser Kind ist jetzt 7 MOnate alt , zum BEginn EZ wäre er dann 8 Monate. Mein Mann hat 24 Monate gemeldet. Das war sein erster Antrag bisher hatte er keine EZ. Der Arbeitgeber sagt nun, dass es erst prüfen muss, ob das funktioniert. Meine Frage, wir würden ihm gerne den entsprechenden Paragrafen nennen, damit da gleich Ruhe ist. BEEG ist klar, aber welcher Paragraf wäre hier ausschlaggebend ? Ich finde den gerade nicht... Jemand eine Idee, wie man da entsprechende reagiert ? Mit der entsprechenden Personalerin rede geht leider nicht, die gute Frau geht nicht ans Telefon und lässt sich vom Empfang verleugnen, wenn mein Mann versucht direkt mit ihr zu reden (sie sitzt im Büro gegenüber und er sieht sie, aber das Personalbüro hat bei uns einen eigenen EMpfang und man kann nicht einfach rein gehen...) Vielen Dank. Mimi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat tatsächlich einen Anspruch auf die Elternzeit. Das steht dem Paragraphen 15 BEGG. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Lass ihn doch prüfen, sollen sie belegen warum das nicht geht. Es geht. Peinlich, Personalbüro mit eigenem Empfang und keine Ahnung.


Nici

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Hallo, § 15 BEEG Liebe Grüße NB


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