Mimi_02
Hallo Frau Bader, mein Mann hat letzten Freit fristgerecht (7Wochen vorher) seine EZ gemeldet. Unser Kind ist jetzt 7 MOnate alt , zum BEginn EZ wäre er dann 8 Monate. Mein Mann hat 24 Monate gemeldet. Das war sein erster Antrag bisher hatte er keine EZ. Der Arbeitgeber sagt nun, dass es erst prüfen muss, ob das funktioniert. Meine Frage, wir würden ihm gerne den entsprechenden Paragrafen nennen, damit da gleich Ruhe ist. BEEG ist klar, aber welcher Paragraf wäre hier ausschlaggebend ? Ich finde den gerade nicht... Jemand eine Idee, wie man da entsprechende reagiert ? Mit der entsprechenden Personalerin rede geht leider nicht, die gute Frau geht nicht ans Telefon und lässt sich vom Empfang verleugnen, wenn mein Mann versucht direkt mit ihr zu reden (sie sitzt im Büro gegenüber und er sieht sie, aber das Personalbüro hat bei uns einen eigenen EMpfang und man kann nicht einfach rein gehen...) Vielen Dank. Mimi
Hallo, er hat tatsächlich einen Anspruch auf die Elternzeit. Das steht dem Paragraphen 15 BEGG. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Lass ihn doch prüfen, sollen sie belegen warum das nicht geht. Es geht. Peinlich, Personalbüro mit eigenem Empfang und keine Ahnung.
Nici
Hallo, § 15 BEEG Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit