Mitglied inaktiv
Hallo! Darf man als ALG II-Empfänger ein eigenes Pferd haben oder nicht? Eventuell auch mehrere? Vielen Dank für die Hilfe! LG H.
RUB!!!
Ralph
1. Was ist denn solch ein Pferd wert? Wenn also nicht die allerletzten Klepper im Stall stehen dürften die Freigrenzen nach § 12 SGB II sehr schnell überschritten werden. Die liegen derzeit bei unter 18jährigen bei 3.100,- €, ab 18 Jahren bei 150,- € pro vollendetem Lebensjahr. Hinzu kommen noch pro Person 750,- € für Anschaffungen wie neue Waschmaschine, Reparaturen etc., d.h. als 40jährige würde der Freibetrag 6750,- € betragen. Alles, was an Vermögen darüber liegt, muß zum Lebensunterhalt eingesetzt werden. Einen Durchschnittswert pro Pferd von 5.000,- € unterstellt würden bei 3 Pferden 15.000,- € allein an "Pferdewert" zusammenkommen, abzügl. des Freibetrages verbleiben 8.250,- €. Zwei Pferde müßten also verkauft werden. 2. Pferde kosten Unterhalt, der unter keinen Umständen aus den Regelsätzen des SGB II aufgebracht werden kann. Insoweit käme eine "Multipferdbesitzerin" sehr schnell in Erklärungsnot, wovon sie mehrere Pferde unterhält. Man würde von Amts wegen sehr schnell auf nicht angegebenes Einkommen tippen. Fazit: Ein Pferd vielleicht mit viel Rückenwind und bergab, wenn Freibeträge aus Arbeitseinkommen nach §§11,30 SGB II vorhanden sind. Ohne solche Freibeträge kann ein Pferd plausibel nicht unterhalten werden, mehrere auf auch dann nicht. Was ich als Steuerzahler über eine solche Frage denke, möchte ich hier lieber verschweigen. Ralph
oT
Mitglied inaktiv
Mein Mann und ich wir sind auch Steuerzahler und gehen Vollzeit arbeiten.Ein Pferd haben wir trotzdem nicht. Die Frage hatte eine Bekannte, die Reitunterricht gibt. Dort will sich jemand, der ALG II bekommt ein Pferd zulegen und aus diesem Grund habe ich gefragt.
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