Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe Heute den Bescheid bekommen, dass mein Arbeitslosengeld 1 zum 20.06.05 ausläuft. Ich müsste nun also ALG II beantragen, aber was bekomme ich dann ab 9.07. wenn ich in den Mutterschutz gehe? Dann kann ich ja nicht mehr mind. 3 Stunden /Tag arbeiten gehen. Muss ich dann Sozialhilfe beantragen? Sorry aber das ganze Hartz 4 macht mich ganz irre! Danke Sandy
Hallo, bis zum Ende der Mutterschutzfristen: ALG II, danach Sozialhilfe (ich bin aber auch nicht König auf dem Gebiet!). Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, wenn Du in Elternzeit bist, bekommst Du eigentlich auch ALG2 weiter. Zumindest ist es bei uns in Thüringen so und ich denke mal, dass es in ganz Deutschland gleich ist. Ich bin nämlich in Elternzeit mit meiner Kleinen und hatte extra im Sozialamt nachgefragt und die sagten mir ich soll mich ja nicht weg schicken lassen auf dem Arbeitsamt. Wegen den 3 Stunden arbeiten mache Dir aber mal keine Sorgen. Theoretisch kannst Du es, aber praktisch bist Du geschützt bis Dein Kind 3 Jahre ist und mußt nicht arbeiten. LG Sibs
Die letzten 10 Beiträge
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2