Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG II

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: ALG II

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich habe Heute den Bescheid bekommen, dass mein Arbeitslosengeld 1 zum 20.06.05 ausläuft. Ich müsste nun also ALG II beantragen, aber was bekomme ich dann ab 9.07. wenn ich in den Mutterschutz gehe? Dann kann ich ja nicht mehr mind. 3 Stunden /Tag arbeiten gehen. Muss ich dann Sozialhilfe beantragen? Sorry aber das ganze Hartz 4 macht mich ganz irre! Danke Sandy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bis zum Ende der Mutterschutzfristen: ALG II, danach Sozialhilfe (ich bin aber auch nicht König auf dem Gebiet!). Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, wenn Du in Elternzeit bist, bekommst Du eigentlich auch ALG2 weiter. Zumindest ist es bei uns in Thüringen so und ich denke mal, dass es in ganz Deutschland gleich ist. Ich bin nämlich in Elternzeit mit meiner Kleinen und hatte extra im Sozialamt nachgefragt und die sagten mir ich soll mich ja nicht weg schicken lassen auf dem Arbeitsamt. Wegen den 3 Stunden arbeiten mache Dir aber mal keine Sorgen. Theoretisch kannst Du es, aber praktisch bist Du geschützt bis Dein Kind 3 Jahre ist und mußt nicht arbeiten. LG Sibs


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.