Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG I beziehen und raus aus dem 3. Elternjahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ALG I beziehen und raus aus dem 3. Elternjahr

Alias70

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Hallo, ich befinde mich im 3. Elternjahr und möchte ALG I beziehen (da mein Mann leider gekündigt worden ist). Ich möchte dazu meinen jetzigen AG bitten, mich zu kündigen, da ich eh nicht mehr in diesen Betrieb zurück möchte und mein AG mich vor Bekanntgabe meiner damaligen Schwangerschaft sowieso schon gekündigt hatte; diese war dann ja unwirksam. Der AG und ich hatten ein schlechtes Verhältnis zueinander. Ich kann ab 15. August 2011 vormittags arbeiten gehen (Tochter in der Kita) und würde dann der Agentur mind. 15 Stunden zur Verfügung stehen (ist ja die Voraussetzung für ALG I). Wie komme ich jetzt elegant aus meinem Arbeitsverhältnis? Aufhebungsvertrag, selbst kündigen oder kündigen lassen? Freue mich auf Antwort, Gruß, Marion


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das wird so nicht klappen. 1. Warum soll der Ag kündigen? Es liegt doch an Ihnen. Wenn Sie kündigen, sind Sie gesperrt. 2. Wenn Sie nur halbe Tage arbeiten wollen (warum - Ihr Mann ist doch zuhause) werden Sie auch nur 50 % ArbGeld bekommen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Also wenn Du ohen Unterbrechung ALG 1 beziehen willst mußt Du Dich kündigen lassen. LG Sabine


Mitglied inaktiv

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Hallo Kündigt man nach oder in der Elternzeit, weil die Betreuungszeiten nicht mit den möglichen Arbeitszzeiten passen, dann gibt es keine Sperre. Vorher mit dem Amt reden. Ich habe diese Aussage von unserem Arbeitsamt schrifttlich erhalten.


peekaboo

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Auch nur fuer 15 std alg...lg


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