Hallo Frau Bader, mein Fall ist leider hochkomplex und sehr kompliziert. Das würde hier den Rahmen sprengen und daher kann ich auch nicht hier alles aufschreiben. Ich habe bisher auch keinen Anwat gefunden der mich vertritt da die Anwälte keine Kapazitäten haben, der Fall zu komplex ist bzw. Sie sich nicht kompetend genug fühlen mich zu vertreten. Könnten Sie mir einen Anwalt / Anwältin in Berlin empfehlen der als Fachgebiet Familienrecht und Sozialrecht anbietet. Vielleicht auch einen für Strafrecht da ich rechtliche Schritte gegen das Jugendamt/ Familinehilfe/ Schulamt... prüfen möchte. Leider habe ich momentan sehr viele verschiedene Probleme wobei ich den Rat eines Anwaltes bräuchte. Ich habe 9 Kinder wovon 5 bei mir leben, die anderen 4 leben beim Vater. Mein ältester Sohn ist im Besitz des Schwerbehindertenausweis B 70 GdB mit Merkzeichen G / H und hat den Pflegegrad 2. Er hat eine Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII. Mein Sohn bekommt zwei Ml die Woche Logopädie und Einzelfallhilfe. Ich habe für das erste Jahre eine Bewilligung für meinen Sohn vom Schulamt bekommen für den Hin- und Rücktransport in der Schul und Ferienzeit. Für das zweite Jahr habe ich nur die Hintour bewilligt bekommen und habe einen Widerspruch eingelegt. Angeblich ist der nicht angegekommen aber da mein Sohn die Schule gewechselt hat, konnte ich einen erneueten Antrag einreichen der aber abgelehnt wurde. Ich hatte versucht mit dem Schulamt zu sprechen und mich auch an den Gruppenleiter gewandt da ich ein ärztliches Attest vorliegnhabe was mir bescheinigt das ich nicht fähig bin aus gesundheitlichen Gründen den Schulweg meines Sohnes zu sichern. Der Gruppenleiter beleidigte mich das ich nur simuliere, dass das Attest nichts wert sei und das ich ja klagen könnte. Er behandelte mich sehr abfällig was mich in meiner Not sehr aufregte. Leider verfasste ich dann einen Widerspruch den ich leider zu heftig formuliert habe was das Schulamt dazu verleitethat eine Meldung ans Jugenamt zu tätigen. Meine Sachbearbeiterin und Ihre Gruppenleitung erschienen hier zum Hausbesuch und ich berichtete von meiner Situation. Ich bat um Hilfe da das Schulamt 3 Monate Zeit hat den Widerspruch zu bearbeiten. Das Jugendamt ist mit meinen Fall vertraut da ich auch schon lange seit 2014 verschieden Hilfe bekommen habe ( Familienhilfe, Familienpflege). Leider sah verweigert mir das Jugednamt die Hilfe und ich stellte einen Antrag auf 20 § SGB8 (Schul/ Ferientransport, Befürwortung Frühhort, Horterweiterung Kita) Für die Befürwortungen Frühhort und die Horterweiterung habe ich von meiner Sachbearbeiterin eine mündliche Zusage bekommen wobei sogar die Kitaleitung als Zeugin dies bestätigen könnte. Die Befürwortungen und der Transport wurden mir trotzdem verweigert und somit ist der Schul und Kitabesuch nicht gesichert obwohl ich mehrere ärtzliche Atteste habe. Bis jetzt habe ich keine Antwort auf meinen Antrag bekommen und das Jugendamt hat mir sehr kurzfristig einen Termin abgesagt und mir gesagt das alles jetzt zum Familiengericht geht. Wie geschrieben das ist noch nicht die ganze Geschichte aber die würde jetzt ausufern daher möchte ich erstmal wissen ob das Jugendamt nicht verpflichtet ist mir Hife zu leisten bzw. dem Antrag nach Paragraph 20 § SGB8 stattzugeben. Meine 5 Kinder sind 8, 6, 4, 4 und 1 Jahr alt und das Jugendamt ist maßgeblich daran beteiligt warum meine Gesundheitszustand so schlecht ist. Das Schulamt und Jugendamt machen gemeinsame Sache und verweigern mir bisher jegeliche Hilfe. Seltsam ist auch das der Gruppenleiter der meinen Antrag abgelehnt hat und mich beschimpft hat, der gleiche ist der den Widerspruch bearbeitet. Obwohl er genau von meiner Situation weiß und ich um dringliche Bearbeitung gebeten habe, scheint er die vollen 3 Monate auszunutzen die er für die Bearbeitung für den Widerspruch hat. Wie wäre jetzt in dieser Sache die Vorgehensweise und kann ich den Schulamt Gruppenleiter anzeigen bzw. das Jugendamt anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung? Vielen Dank für Ihre Hilfe
von 2Sternchen0218 am 05.11.2018, 15:10