Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ärger mit Jugendamt/ Schulamt - Hilfe wird verweigert

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Ärger mit Jugendamt/ Schulamt - Hilfe wird verweigert

2Sternchen0218

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mein Fall ist leider hochkomplex und sehr kompliziert. Das würde hier den Rahmen sprengen und daher kann ich auch nicht hier alles aufschreiben. Ich habe bisher auch keinen Anwat gefunden der mich vertritt da die Anwälte keine Kapazitäten haben, der Fall zu komplex ist bzw. Sie sich nicht kompetend genug fühlen mich zu vertreten. Könnten Sie mir einen Anwalt / Anwältin in Berlin empfehlen der als Fachgebiet Familienrecht und Sozialrecht anbietet. Vielleicht auch einen für Strafrecht da ich rechtliche Schritte gegen das Jugendamt/ Familinehilfe/ Schulamt... prüfen möchte. Leider habe ich momentan sehr viele verschiedene Probleme wobei ich den Rat eines Anwaltes bräuchte. Ich habe 9 Kinder wovon 5 bei mir leben, die anderen 4 leben beim Vater. Mein ältester Sohn ist im Besitz des Schwerbehindertenausweis B 70 GdB mit Merkzeichen G / H und hat den Pflegegrad 2. Er hat eine Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII. Mein Sohn bekommt zwei Ml die Woche Logopädie und Einzelfallhilfe. Ich habe für das erste Jahre eine Bewilligung für meinen Sohn vom Schulamt bekommen für den Hin- und Rücktransport in der Schul und Ferienzeit. Für das zweite Jahr habe ich nur die Hintour bewilligt bekommen und habe einen Widerspruch eingelegt. Angeblich ist der nicht angegekommen aber da mein Sohn die Schule gewechselt hat, konnte ich einen erneueten Antrag einreichen der aber abgelehnt wurde. Ich hatte versucht mit dem Schulamt zu sprechen und mich auch an den Gruppenleiter gewandt da ich ein ärztliches Attest vorliegnhabe was mir bescheinigt das ich nicht fähig bin aus gesundheitlichen Gründen den Schulweg meines Sohnes zu sichern. Der Gruppenleiter beleidigte mich das ich nur simuliere, dass das Attest nichts wert sei und das ich ja klagen könnte. Er behandelte mich sehr abfällig was mich in meiner Not sehr aufregte. Leider verfasste ich dann einen Widerspruch den ich leider zu heftig formuliert habe was das Schulamt dazu verleitethat eine Meldung ans Jugenamt zu tätigen. Meine Sachbearbeiterin und Ihre Gruppenleitung erschienen hier zum Hausbesuch und ich berichtete von meiner Situation. Ich bat um Hilfe da das Schulamt 3 Monate Zeit hat den Widerspruch zu bearbeiten. Das Jugendamt ist mit meinen Fall vertraut da ich auch schon lange seit 2014 verschieden Hilfe bekommen habe ( Familienhilfe, Familienpflege). Leider sah verweigert mir das Jugednamt die Hilfe und ich stellte einen Antrag auf 20 § SGB8 (Schul/ Ferientransport, Befürwortung Frühhort, Horterweiterung Kita) Für die Befürwortungen Frühhort und die Horterweiterung habe ich von meiner Sachbearbeiterin eine mündliche Zusage bekommen wobei sogar die Kitaleitung als Zeugin dies bestätigen könnte. Die Befürwortungen und der Transport wurden mir trotzdem verweigert und somit ist der Schul und Kitabesuch nicht gesichert obwohl ich mehrere ärtzliche Atteste habe. Bis jetzt habe ich keine Antwort auf meinen Antrag bekommen und das Jugendamt hat mir sehr kurzfristig einen Termin abgesagt und mir gesagt das alles jetzt zum Familiengericht geht. Wie geschrieben das ist noch nicht die ganze Geschichte aber die würde jetzt ausufern daher möchte ich erstmal wissen ob das Jugendamt nicht verpflichtet ist mir Hife zu leisten bzw. dem Antrag nach Paragraph 20 § SGB8 stattzugeben. Meine 5 Kinder sind 8, 6, 4, 4 und 1 Jahr alt und das Jugendamt ist maßgeblich daran beteiligt warum meine Gesundheitszustand so schlecht ist. Das Schulamt und Jugendamt machen gemeinsame Sache und verweigern mir bisher jegeliche Hilfe. Seltsam ist auch das der Gruppenleiter der meinen Antrag abgelehnt hat und mich beschimpft hat, der gleiche ist der den Widerspruch bearbeitet. Obwohl er genau von meiner Situation weiß und ich um dringliche Bearbeitung gebeten habe, scheint er die vollen 3 Monate auszunutzen die er für die Bearbeitung für den Widerspruch hat. Wie wäre jetzt in dieser Sache die Vorgehensweise und kann ich den Schulamt Gruppenleiter anzeigen bzw. das Jugendamt anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung? Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bei einem so komplexen Fal brauchen Sie Beratung vor Ort. Beantragen Sie einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht - damit muss ein Kollege Sie beraten. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

wie alt ist das kind? hat es einen feststellungsbescheid für den schulbesuch in einem SBBZ? wenn ja, mit welchem förderschwerpunkt? vor allem, welches Bundesland? das schulamt ist NICHT für den transport und die schulbegleitung zuständig! das ist das amt! wäre gut, wenn man mehr infos hätte, damit man die zuständigkeiten aufdröseln kann.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das Schulamt ist nicht für den Transportweg zuständig und das Jugendamt auch nicht. Zuständig wäre der Träger der Schule, beispielsweise hier der Landschaftsverband. Alternativ noch die Stadt. Ja,interessant wäre welcher Förderbedarf besteht.


mellomania

Beitrag melden

wenn überhaupt schon ein feststellungsbescheid vom schulamt erstellt wurde, Körperliche und motorische Entwicklung. ob der Bildungsgang Grundschule bzw. geistige Entwicklung noch angegeben ist, wissen wir ja nicht. nichts desto trotz ist das schulamt NUR für die Feststellung des Förderbedarfs zuständig. sämtliche Eingliederungshilfen, Schulbegleitung und Transport betreffen das zuständige Sozialamt


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Man kann auch mehrere Förderschwerpunkte haben. Es gibt sprachliche Entwicklung,geistige Entwicklung,lernen,sozial-emotionale Entwicklung,körperlich/motorische Entwicklung und für Gehörlose bzw Blinde (da weiss ich grade nicht wie die heissen...).


mellomania

Beitrag melden

beendet sind. es gibt eben diese förderschwerpunkte mit oder ohne verfolgten bildungsgang, da gibt es viele kombinationen. hinweis h bedeutet hilflos. hinweis g gehbehindert. daher ging ich von KMENT aus. ob noch GENT dabei ist, wissen wir ja nicht. oder SF Sehen bzw. Hören wie du schreibst. wichtig ist, dass wir wissen, ob eben der Feststellungsbescheid schon erstellt ist und der bedarf somit da. wenn das nämlich noch gar nicht durch ist und sich das kind noch im überprüfungsverfahren befindet, greift noch GAR NIX


2Sternchen0218

Beitrag melden

Hallo, mein Sohn ist 8 Jahre alt und eine Globale Entwicklungsstörung mit Schwerpunkt Sprache bei leichter Intelligenzminderung. Hier in Berlin besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Schulwegbeförderung. Das Schulamt hier ist für den Transport verantwortlich. Ich selber habe ein Attest das ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bin den/ Die Wege zu sichern. Da ich noch 1 anderes Schulkind und 3 Kitakinder habe wo die Wege auch begleitet werden müssen ist aber das Jugendamt auch mitverantwortlich. Ich habe genau nach dem Paragraphen 20 & SGB8 schon mal einen Antrag auf Sicherung des Kitabesuchs gestellt und den vom Jugendamt bewilligt bekommen. Da kam auch ein Taidienst und hat meine Tochter zur Kita gebracht und abgeholt. Das Jugendamt ist auch für die Befürwortung Frühhort und Horterweiterung zuständig.


afri2019

Beitrag melden

Meine Meinung ist das dir das Jugendamt die Hilfe nicht verweigern darf da bei dir gewichtige Gründe vorliegen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, uns hatte man gemeldet haben auch Familienhilfe zugestimmt alles gut . Familienhilfe beendet stand die Dame von Jugendamt 2 Wochen naher vor der Tür. Mein Freund hat ihr Hausverbot gegeben , weil er sich belästigt fühlt. Denn Haushalt hab ich geführt und sie hätte einfachso rein kommen können. Nun sitze ich und hab angst was auf uns desweg ...

Hallo, der Vater meiner Kinder verweigert die Reisevollmacht für eine Urlaubsreise nach Mallorca (gemeinsames Sorgerecht). Grund: Garstigkeit, er will mich ärgern... Jetzt muss ich wohl bei Gericht einen Antrag auf Übertragung der Entscheidungsbefugnis stellen. Wie heißt dieser Antrag? "Antrag auf Übertragung der Entscheidungsbefugnis im ...

Sehr geehrte Frau Bader , Ich habe beim Jugendamt angegeben , dass die Mutter meiner Kinder Drogenkonsum im Beisein der Kinder betreibt und nun nun meint das Jugendamt, dass das dann offiziell gemacht werden muss und übers Gericht laufen muss .  Wie läuft das dann ab ?   Mit freundlichen Grüßen  Watergate 

Liebe Frau Bader,   Ich lag wegen Verdacht auf frühgeburt im Krankenhaus. Nun wurde ich entlassen mit der Anweisung mich spätestens Ende der Woche von meinem zuständigen Frauenarzt untersuchen zu lassen ob die Lage stabil geblieben ist. Ich habe eine Risikoschwangerschaft, bei vorzeitigen Wehen oder Blasensprung könnte mein Baby verbluten. D ...

Sehr geehrte frau Bader, Ich habe Probleme mit dem Jugendamt. Die versuchen mir die ganze zeit in meinen job einzumischen und wollen mir vorschreiben wie lange ich als mama arbeiten darf,und wo ich nicht arbeiten darf wie viele stunden ich arbeiten darf . Ich frage mich ob es ein gesetzt gibt das dem jugendamt das verbietet. Und ob die da ...

Guten Tag, ich habe 5 Kinder mit meiner Ex Frau, es ist sehr kompliziert mit ihr. Sie behauptet in der Sule und Kita, ich darf die kids nur unter aufsicht sehen und und und. Leider haben wir jetzt den 6ten Sachbearbeiter innerhalb von 4 Jahren und ich komme einfach nciht weiter. Sie entfremdet mir die kinder immer mehr. Wie kann ich vorgehen od ...

Hallo Frau Bader, Der Kindsvater will nun plötzlich das gemeinsame Sorgerecht (das ASR lag bisher bei mir, Sohn ist 5 Jahre alt, KV hatte bisher das GSR nie beantragt/beantragen wollen.) Unser Sohn lebt seit Geburt bei mir alleine. 1. Termin beim Jugenamt musste abgesagt werden da unser Sohn krank wurde und ich ihn und meine 1 jährige Tochte ...

Hallo wir haben das Jugendamt bei uns und sie sehen wegen einem Polizeibericht eine Kindeswohlgefährdung bei meinem Freund und Kindsvater dabei stimmt das was ihm dem Bericht steht nicht. Wie können wir trotz Jugendamt mit unserem Kind zusammenziehen?

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe fördert finanziell die Plätze bei  Betreuung von Kindern bis 3 Jahre bei Kindertagespflegepersonen. Die Auszahlung erfolgt ab 2025 an die Eltern, diese sollen dann die Förderleistungen an die Tagesmutter weiterleiten.  ist dies Zulässig? Wenn nein, bitte ich um das AZ des Urteils.

Liebe Frau Nikola Bader, darf das Jugendamt mir die Gabe meiner Muttermilch an mein Kind verbieten? Mein Kind ist gerade in der Obhut des Jugendamtes, es finden regelmäßige Umgänge zwischen mir und meinem Kind statt, eine Mutter-KindEinrichtung ist angedacht. Die Pflegemutter füttert mein Kind mit der Flasche. Das ist okay. Darf ich, auch  gesetzl ...