batschi
Beim durchlesen des Elterngeldantrages ist mir aufgefallen, daß von dem Bruttoverdienst bei der Berechnung des Elterngeldes auch Kirchensteuer abgezogen wird. Da ich kein Kirchenmitglied bin und auch keine Konfession habe kann das doch gar nicht sein. Wie verhält es sich?
Hallo, der Abzug darf nur vorgenommenw erden, wenn man ind er Kirche ist...vllt. auf dem Formular falsch angegeben? Am besten telefonisch klären! Liebe Grüsse, NB
Andrea6
Ist Dein Mann Kirchenmitglied?
batschi
Nein. Wir sind beide keine Kirchenmitglieder.
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt