batschi
Beim durchlesen des Elterngeldantrages ist mir aufgefallen, daß von dem Bruttoverdienst bei der Berechnung des Elterngeldes auch Kirchensteuer abgezogen wird. Da ich kein Kirchenmitglied bin und auch keine Konfession habe kann das doch gar nicht sein. Wie verhält es sich?
Hallo, der Abzug darf nur vorgenommenw erden, wenn man ind er Kirche ist...vllt. auf dem Formular falsch angegeben? Am besten telefonisch klären! Liebe Grüsse, NB
Andrea6
Ist Dein Mann Kirchenmitglied?
batschi
Nein. Wir sind beide keine Kirchenmitglieder.
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit