batschi
Beim durchlesen des Elterngeldantrages ist mir aufgefallen, daß von dem Bruttoverdienst bei der Berechnung des Elterngeldes auch Kirchensteuer abgezogen wird. Da ich kein Kirchenmitglied bin und auch keine Konfession habe kann das doch gar nicht sein. Wie verhält es sich?
Hallo, der Abzug darf nur vorgenommenw erden, wenn man ind er Kirche ist...vllt. auf dem Formular falsch angegeben? Am besten telefonisch klären! Liebe Grüsse, NB
Andrea6
Ist Dein Mann Kirchenmitglied?
batschi
Nein. Wir sind beide keine Kirchenmitglieder.
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