123Susi123
Hallo, ich habe am 03.11.2012 meine Tochter bekommen.Jetz bin ich wieder schwanger Endbindungstermin ist 09.12.2013 ab wann muss ich das meinen Chef wieder sagen da ich zuzeit in elternzeit von 2 jahren bin. wie sieht es da mit Eltergeld aus?Wieder Kündigungsschutz?
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SchwS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie in Elternzeit ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des Schwangerschaft datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter in Elternzeit mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Glückwunsch ! Verkürze die aktuelle Elternzeit auf einen Tag vor dem neuen Mutterschutz, dann bekommst Du volles Mutterschutzgeld. Dein Elterngeld wird dann fast identisch sein, wenn ich richtig rechne beginnt der neue Mutterschutz ja schon, wenn Du noch Elterngeld vom 1. Kind bekommst. Plus 10% davon Geschwisterbonus bis Kind 1 drei Jahre ist.
Sternenschnuppe
Ups, zur Kernfrage : Ich würde die 12 Woche abwarten und es dann sagen.
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