Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

630DM Job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 630DM Job

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ich werde im März 2001 mein erstes Kind bekommen. Bisher bin ich berufstätig, habe aber noch so viel Urlaub und Überstunden, daß ich jetzt bereits daheim bin. Nun habe ich von einer anderen Firma das Angebot bekommen ab sofort (auch nach dem MS) dort in Heimarbeit auf 630DM Basis zu arbeiten (geht bei meinem bisherigen AG, bei dem ich auch Erziehungsurlaub beantragen möchte, leider nicht). Kann ich auch während dem MS und Erziehungsurlaub in dieser anderen auf 630DM arbeiten? Was muß ich beachten? Vielen Dank für Ihre tolle Arbeit hier. Liebe Grüße, Lena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Lena, danke für das Kompliment - kriegt man viel zu wenig! Grds. kann man im MS VOR der Geburt arbeiten, aber nicht im MS danach. Ich sehe bei Ihnen aber das Problem, daß Sie ja im Moment Urlaub haben. Da der Urlaub lt. Gesetz der Erholung dient, sieht es in dieser Zeit schlecht aus mit arbeiten bei einem anderen AG. Da kann es Ärger geben. Aber wenn Ihr alter AG Ihnen schriftlich das Einverständnis erklärt, dürfte es O.K. sein. Im EU dürfen Sie arbeiten, nach dem für Sie geltenden neuen Gesetz bis zu 30 Std. Gruß, NB


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