Bine774
Hallo Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit in Anspruch genommen und mir die Restzeit (11 Monate) von meinem Arbeitgeber gutschreiben lassen. Nun möchte er aber jetzt schon verbindlich wissen, wann ich diese Zeit nehmen möchte! Muss ich mich da wirklich jetzt schon verbindlich festlegen? Ich habe mir die Restzeit nur vorsorglich gutschreiben lassen, da ich ja nicht weiß, ob in den nächsten Jahren vielleicht doch einmal etwas sein sollte, wo ich die Zeit für meinen Sohn (fast 2) brauche! Ich denke aber, dass ich die Zeit eher nicht nehmen werde! Vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen Bine
Hallo, Antragsfrist 7 Wo. - dann entscheidet er, ob er zustimmt. Also lieber eine gütliche Einigung herbeiführen Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Nein, es reicht aus, 7 Wochen vorher Bescheid zu geben (bevor die EZ beginnen soll) Gruß Sabine
Die letzten 10 Beiträge
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?