april-sonne1704
Liebe Frau Bader, ich habe beim selben Arbeitgeber einen unbefristeten (Erzieherin) und einen befristeten (Kita-Leitung) Arbeitsvertrag, jeweils über 40 Wochenstunden, werde während der Befristung entbinden. Habe ich nach der Mutterschutzfrist + Elternzeit Anspruch auf meine Arbeitsstelle als Leiterin oder nur als Erzieherin? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Kathrin Kütemeyer
Hallo, wenn der befristete Vertrag ausläuft, haben Sie nur Anspruch auf die Stelle nach dem anderen Vertrag. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Also der befristetet Vertrag läuft einfach aus. Wenn Du allerdings belegen kannst dass der befristetet Vertrag ohne die Schwangerschaft verlängert oder sogar in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt worden wäre, dann kannst Du dies mit Hilfe einen RA auch anstreben. Ansonsten steht Dir 'nur' der Erzieherinnen Vertrag zu, so mit dem befristeten Vertrag der unbefristetet nicht gekündigt wurde. LG Sabine
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