Frage im Expertenforum Mutter-Kind-Kuren an Ursula Schmitz:

KK fordert nach Wiederspruch Therapieberichte an, obwohl ich nicht in Therapie b

Ursula Schmitz

 Ursula Schmitz
Kurberaterin beim Mutter Kind Hilfswerk e. V.

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Frage: KK fordert nach Wiederspruch Therapieberichte an, obwohl ich nicht in Therapie b

Sanmot

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Sehr geehrte Frau Schmitz, ich habe meinen Kurantrag am 11.05.2023 gestellt und würde gern nächstes Jahr im Juli fahren. Meine letzte MKK war letztes Jahr und musste aus med. Indikation abgebrochen werden, da die Klinik wegen Rotavieren vom Gesundheitsamt geschlossen wurde. Am 16.05.23 kam ein Brief, dass mein Antrag eingegangen ist und ich eine Zusatzfragebogen für mich und meine Tochter ausfüllen soll. Allerdings hatte ich zum Antrag bereits einen 8 seitigen Brief über meine jetzige Situation dazu gelegt. Am 23.05.23 wurde mir mitgeteilt, dass mein Antrag beim MD liegt. Am 8.06.23 erhielt ich erneut ein Schreiben, dass dem MD noch Unterlagen fehlen und ich nochmals meine müttersp. Problemkonstellation darlegen solle und die Frist dadurch nicht eingehalten werden kann. Ich schrieb wieder einen 3 seitigen Brief, aber fragte gleichzeitig telefonisch bei der KK nach, da ich dies alles wirklich schon sehr ausführlich mit meinen Antrag am 11,5.23 eingereicht hatte. Es stellte sich heraus, dass mein 8 seitiger Selbstauskunftsbogen bei einer anderen Patientin eingescannt wurde und somit keine begründete glaubhafte Fristverlängerung zutrifft. Am 06.07.23 kam die Ablehnung. Es läge keine med. Notwendigkeit vor, obwohl ich 2 neue Indikationen vorweisen kann. und kein psychiatrischer Verlaufsbericht vorliege. Ich bin aber weder bei einem Psychiater noch in psychologischer Betreuung. Am 11.07.23 legte ich Widerspruch ein( wieder 6 Seiten) und stellte dies auch klar, dass ich nicht in psychologischer Behandlung bin. Heute am 04.08.23 kam ein Schreiben in dem ich Informiert wurde, dass der MD bei meiner Hausärztin aktuelle psychiatrische Befund-, Verlaufs- und Therapieberichte angefordert wurden. Ich weiß nicht mehr weiter. Gerne sende ich Ihnen per Mail meine Unterlagen zu. Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit einen kostengünstigen Anwalt einzuschalten. Mit freundlichen Grüßen Sanmot


Ursula Schmitz

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Hallo, dann sollte Ihre Hausärztin dem MD einfach einen Zweizeiler ausstellen, dass keine Diagnose vorliegt der es einer psychologischen Behandlung bedarf. Zudem scheint es, als sind hier zwei Fälle vermischt worden. Das sollte Seitens der Krankenkasse bzw. MD nochmals geprüft werden. (DSGVO) Einen Rechtsbeistand einzuschalten ist in dem Fall sicher nicht zielführend und nicht notwendig.


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