Eltern-Kind-Kur - Klinikwahl und weitere Fragen

 Ursula Schmitz Frage an Ursula Schmitz Kurberaterin beim Mutter Kind Hilfswerk e. V.

Frage: Eltern-Kind-Kur - Klinikwahl und weitere Fragen

Hallo, vielen Dank, dass ich mich mit meinen Fragen an Sie wenden darf. Zu meiner Situation: Ich habe im März 2022 eine Mutter-Kind-Kur gemacht. Die Kur lief nicht gut - während Corona mit extremen Schutzmaßnahmen, vor allem aber wegen der gescheiterten Kinderbetreuung (meine Zwillinge waren zu diesem Zeitpunkt erst 1,5 Jahre alt und durch coronabedingten Personalmangel war keine vernünftige Betreuung möglich, sodass ich einen Großteil der Anwendungen nicht wahrnehmen konnte). Dann kam in Woche 2 ein Magen-Darm-Infekt hinzu, der uns 48 Stunden Quarantäne auf dem Zimmer beschert hat, sodass ich letztlich nach 12 Tagen die Kur mit ärztlicher Genehmigung abgebrochen habe. In dem Entlassungsbrief steht drin, dass eine frühzeitige Wiederholung, am besten mit zusätzlicher Begleitperson, dringend empfohlen wird. Nun habe ich vor zwei Wochen erneut einen Kurantrag eingereicht, diesmal zusammen mit meinem Mann als Antrag auf eine Eltern-Kind-Kur. Soviel zur Vorgeschichte. Nun zu meinen Fragen: 1. Was mir aufgefallen ist, ist dass meine Hausärztin anders als beim letzten Mal keine Vorsorge, sondern ein Formular für eine Rehamaßnahme als Mutter-Kind-Kur ausgefüllt hat. Mein Mann hat das Vorsorgeformular von ihr bekommen. Kann das für mich problematisch werden? 2. Ich habe, auch wenn wir noch keine Zusage haben, schon einmal angefangen, nach einer passenden Klinik für uns zu suchen. Muss ich eine Klinik nehmen, die gezielt Eltern-Kind-Kuren anbietet, oder ist auch eine Klinik möglich, in der sowohl Vater-Kind-Kuren als auch Mutter-Kind-Kuren angeboten werden? Ansonsten würde das die Auswahl ja sehr einschränken. Wir würden gerne eine Kur am Meer machen, da dies zum Einen für mich rein seelisch Balsam wäre und andererseits auch einem unserer Zwillinge hoffentlich sehr zugute käme, der an rezidiven Atemwegsinfekten und Kleinkindasthma leidet. Hätten Sie da einen Tipp für uns bezüglich einer passenden Klinik? Ich hatte ursprünglich mit der Klinik Helena am Meer auf Borkum geliebäugelt, da diese schwerpunktmäßig sehr gut auf mich zugeschnitten ist, aber das ist leider eine reine Mutter-Kind-Klinik. 3. Mein Mann besteht darauf, dass wir die Kur nur innerhalb der Schulferien machen, damit unsere große Tochter (3. Klasse) keinen Unterricht verpasst. Das schränkt den möglichen Zeitraum natürlich sehr ein, vor allem bei Kliniken mit dreiwöchigem Anreiserhythmus. Seine Aussage war: "Wenn du keine passende Kur für diesen Zeitraum für uns alle findest, fahr du mit den Zwillingen allein und ich bleibe mit der Großen zuhause." Mal ganz davon abgesehen, dass das alles andere als wünschenswert wäre, wäre das überhaupt möglich, wenn die Kur als Familienkur beantragt wurde? 4. Und zu guterletzt: Wie wahrscheinlich ist es, dass uns die Krankenkasse unter diesen Voraussetzungen (abgebrochene Kur mit der oben genannten Begründung) die Kur nicht genehmigt und ich mit einem längeren Verfahren wegen Widerspruch rechnen muss? Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Fragen zu beantworten. Viele Grüße Arianna

von Arianna am 22.11.2023, 22:10



Antwort auf: Eltern-Kind-Kur - Klinikwahl und weitere Fragen

Hallo, nachstehend die Antworten auf Ihre Fragen. 1. Ja das kann Probleme geben, da Sie dann an die Rentenversicherung geschickt werden, um eine Reha zu machen. Dies kann aber voraussichtlich nicht als Familie stattfinden. 2. Wenn Sie beide eine Kur bewilligt bekommen, müssen Sie ein Haus finden, welches Männer und Familien aufnimmt. Da gibt es bei vielen Häusern Einschränkungen. Die Aufnahme als Großfamilie schränkt die Klinikauswahl zusätzlich ein. 3. Die bundesweite Wartezeit liegt bei 10-12 Monate auf einen freien Kurtermin. Ferien sind bereits alle ausgebucht, außer über Weihnachten/Silvester 2024/25. Hier könnte ich Ihnen die Klinik Mikina empfehlen, die eine Aufnahme sicher ermöglichen könnte, insofern Ihre Kostenzusage so lange gültig wären. Ihr Mann kann grundsätzlich vom Antrag zurücktreten, wenn er die Ältere Tochter bei der Beantragung auf dem Attest hatte. 4. Hierzu können wir keine Aussage machen. Wenn es zu einem Ablehnung kommen sollte, müssen Sie einen Widerspruch einlegen und dies kann dann schon mal Wochen bzw. Monate dauern, bis der Medizinische Dienst den Fall neu beurteilt. Hierfür gibt es keine zeitliche Vorgabe.

von Ursula Schmitz am 23.11.2023



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