Glutschi
Hallo! Die Mutter meines Kindes hat das alleinige Sorgerecht, aber ich als Vater bin stark in die Erziehung unseres Kindes eingebunden. Unter welchen Umständen habe ich einen Anspruch auf eine Vater-Kind-Kur?
Hallo, die Mutter oder Vater-Kind-Kur steht immer dem Haupterziehungsberechtigten zu.
Ani123
Wie oft sehen Sie ihr Kind? Wie findet der Umgang statt? Warum haben Sie nicht das geteilte Sorgerecht? Wie alt ist das Kind? Sie können auch mit dem Kind zur Vater-Kind-Kur fahren um z. B. die Bindung zu stärken. Da kann in drei Wochen viel gemacht werden um sie zu stärken den Umgang weiter wahrzunehmen, zu intensivieren, vermehren, und wenn die Bindung zwischen ihnen und dem Kind sich verbessert funktioniert das besser. Die Hilfe stärkt sie psychisch um auch mit Konflikten umgehen zu können. Die Situation ist für sie schließlich auch nicht einfach, insofern sie mehr möchten als sie dürfen, sie nicht wissen wie sie mit dem Kind umgehen sollen und auch der Umgang zur Mutter kann da ein Thema sein. Ich vermute, dass sie arbeiten und Arbeit und Kind ist eine Herausforderung, auch wenn das Kind nicht dauerhaft bei einem wohnt. Allerdings weiß ich nicht, ob es ein Problem sein kann, dass sie kein Sorgerecht haben. Theoretisch denke ich, kann die Mutter verweigern, dass ihr Kind mit darf. Schließlich wären es für sie 3 Wochen ohne Kind. Rechtlich gesehen müsste sie dir Vollmachten ausstellen, die u. a. Gesundheit umfasst (sonst dürften sie z. B. im Krankenhaus keine Entscheidungen treffen). Sie brauchen eine schriftliche Vollmacht, dass Sie mit ihrem Kind reisen dürfen. Nicht, dass die Mutter es als Entführung geltend macht. Ich würde versuchen das geteilte Sorgerecht zu bekommen. Dann könnte die Mutter einer Kur nur schwer widersprechen und die o. g. Probleme entfallen auch.
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