Guten Tag, ich habe für meinen Kurantrag (alleine gestellt) leider eine Absage erhalten. Aus medizinischer Sicht sei es nicht notwendig, dabei habe ich Rückenleiden, depressive Verstimmungen, Erschöpfungs- und Antriebs-Kraftlosigkeit. Selbst dieser Kurantrag ist schon viel für mich, ich bekomme gerade wenig geregelt. Mittlerweile bin ich Alleinerziehende. Ich möchte nun Widerspruch einlegen. Ich dachte ohnehin, dass alle Eltern einen Anspruch auf diese Präventionsmaßnahme haben? Gibt es die Möglichkeit, direkt eine Kur zu machen, nach Bewilligung? Oder ist monatelanges Warten die Regel? Wie kann ich argumentieren, was sollte ich da beachten? Viele Grüße
von FrankaLeona am 21.09.2021, 12:35