Kunderella
Sehr geehrter Herr Dr. Paulus, leider bin ich irgendwie in eine Auseinandersetzung der Ärzte verschiedener FAchrichtungen geraten, mein HNO-Arzt verschrieb mir cefuroxim und Nasonex wegen einer seit Wochen nicht ausheilenden Vereiterung der Kieferhöhlen. Vor Anwendung sollte ich Rücksprache mit einem Gynäkologen halten. Der war ausgesprochen verärgert darüber, dass "der Kollege, der ja schließlich auch selbst hätte nachschauen können dafür zu faul war" und sagte, ich dürfe beides absolut nicht nehmen, Kortison auf gar keinen Fall (NAsonex) und Cefuroxim wegen der Auswirkungen auf den stillenden Säugling lt. Beipackzettel auch nicht. Bei diesen Auswirkungen würde er mir strikt davon abraten. Penizillin hingegen sei in Ordnung, aber ob das für die HNo-Zwecke tauglich sei, wisse er nicht. Dem HNO war es gleich und er änderte daraufhin das Rezept und verschrieb mir Amoxicillin und verzichtete zähneknirschend auf das seiner Meinung nach notwendige Kortisonspray, "wenn der Kollge meint". Dort im Beipackzettel lese ich bei Auswirkungen in der Stillzeit aber nun genau den Text, den mir der FA vorlas und in dem die Auswirkungen auf das Baby beschrieben standen, wegen derer er mir von der Nutzung strikt abriet. Nun bin ich sehr verwirrt: Welches der Medikamente darf ich denn nehmen und wer "muss denn nun wissen", welche Medikamente für den Verwendungszweck in der Stillzeit erlaubt sind - der Facharzt oder der Gynäkologe? Danke.
Als Antibiotika der ersten Wahl gelten in der Stillzeit Penicilline, Cephalosporine und Erythromycin, da ein Säugling weniger als 5% einer therapeutischen Dosis über die Muttermilch aufnimmt. Die Anwendung von Cefuroxim in therapeutischer Dosierung (z. B. 1 g pro Tag) ist mit dem Stillen durchaus vereinbar. Nebenwirkungen wie Diarrhoe bzw. Soor können beim Säugling gelegentlich auftreten. Die systemische Verfügbarkeit von Mometasonfuroat in der Darreichungsform des wäßrigen Nasensprays (Nasonex) ist vernachlässigbar (< 0,1 %). Mometasonfuroat ist trotz Verwendung einer empfindlichen Gehaltsbestimmung mit einer unteren Bestimmungsgrenze von 50 pg/ml im allgemeinen nicht im Plasma nachweisbar. Die Mometasonfuroat-Suspension wird nur sehr wenig aus dem Magen-Darm-Trakt resorbiert, und die geringe Menge, die verschluckt werden kann und resorbiert wird, unterliegt vor der Exkretion im Urin und in der Galle einem starken Abbau in der Leber. Eine Anwendung in der Stillzeit erscheint daher akzeptabel.
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