Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

Tagesmutter - Versicherung

Gaby Ochel-Mascher

 Gaby Ochel-Mascher
Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Frage: Tagesmutter - Versicherung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, mein Sohn (15 Mon) geht demnächst zu einer Tagesmutter. Was muß ich versicherungstechnisch beachten?


Beitrag melden

Hallo Murkel21, Nicole hat es schon erklärt. Die Tagesmutter übernimmt die Aufsichtspflicht während der Betreuungszeit. Sie muss daher ihre Haftpflichtversicherung darüber informieren, dass sie als Tagesmutter tätig ist, damit diese den bestehenden Haftpflichtvertrag entsprechend erweitert. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, du mußt gar nichts machen. die tagesmutter muss ihre haftpflicht ausgeweitet haben auf tagesmutter. meine tochter ist schon seit sie 5 monate alt ist bei der tagesmutter und ich habe noch nie was gemacht. nicole


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, du mußt gar nichts machen. die tagesmutter muss ihre haftpflicht ausgeweitet haben auf tagesmutter. meine tochter ist schon seit sie 5 monate alt ist bei der tagesmutter und ich habe noch nie was gemacht. nicole


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das stimmt so leider nicht. Die abgebenden Eltern müssen für ihre Kinder eine Unfallversicherung und eine erweiterte Haftplichtversicherung mit dem Passus "bei Fremdbetreuung" abschließen ! Die Laufzeit muss hierfür aber keine 5 oder 10 Jahre betragen, denn bei Eintritt in die Schule sind sie dann wieder bei den Eltern mitversichert.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo zusammen, ich denke Haftpflicht- und Unfallversicherung sind 2 Paar Stiefel. Die Tagesmutter wird in ihrem Interresse sicherstellen, dass das Kind unter ihrer Aufsichtspflicht haftpflichtversichert ist (SACHSCHÄDEN). Die Eltern schliessen vernünftigerweise eine Unfallversicherung ab, falls dem Kind während der Fremdbetreuung ein Unfall passiert - mal unabhängig von der Schuldfrage geht es im Gs zur Haftpflichtversicherung hier um Krankenhaus- und Pflegekosten, die von der Krankenversicherung (da Fremdbetreuung) nicht so einfach übernommen werden und von der Haftpflichtvers. schon gar nicht. Ich habe über den Tagesmütterverein eine gesetzl. Unfallvers. (über Mitgliedsbeitrag ähnlich wie bei Sportvereinen) abgeschlossen, was meine TaMu macht könnte mir im Prinzip egal sein.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Ochel-Mascher, meine Mutter hat nach 8 Monaten der Arbeitslosigkeit (sie ist 50 Jahre alt) eine Stelle als Tagesmutter in Vollzeit für zwei Kinder (6 und 7 Jahre) bekommen. Sie arbeitet dort Mo - Fr 7,5 Std. Nun habe ich einige postings unter diesem gelesen, dass die Tagesmutter eine Versicherung abschließen muss und nicht d ...

Hallo, seit gut einem 3/4 Jahr stehe ich nach der Elternzeit wieder in Arbeit. Leider ist mein Sohn (2Jahre) sehr oft krank und somit fehle ich auch oft. Als Lösungsvorschlag bietet mir mein Chef eine Betreuung (für die nicht mehr akute Zeit im Krankheitsverlauf)bei mir zu Hause oder in angemieteten Räumen an. Wir würden das von einer ehemalige ...