Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

Auch mal eine Frage bzgl. Tagesmutter und Versicherung habe!

Gaby Ochel-Mascher

 Gaby Ochel-Mascher
Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Frage: Auch mal eine Frage bzgl. Tagesmutter und Versicherung habe!

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Sehr geehrte Frau Ochel-Mascher, meine Mutter hat nach 8 Monaten der Arbeitslosigkeit (sie ist 50 Jahre alt) eine Stelle als Tagesmutter in Vollzeit für zwei Kinder (6 und 7 Jahre) bekommen. Sie arbeitet dort Mo - Fr 7,5 Std. Nun habe ich einige postings unter diesem gelesen, dass die Tagesmutter eine Versicherung abschließen muss und nicht die Eltern der Kinder. Meine Mutter betreut die Kinder im Hause der Eltern, fährt sie mit ihrem eigenen Privat-Pkw zu Aktivitäten oder fährt mit den Kindern Rad. Die Eltern meinten nun, dass meine Mutter keine Versicherung abschließen muss, dass sie das breits gemacht hätten. Kann so etwas sein, oder muss meine Mutter sich zusätzlich absichern, wenn sie mit dem Kindern einen Unfall hätte oder ähnliches? Ist leider etwas länger geworden, entschuldigung, wollte es aber möglichst genau schildern. Vielen lieben Dank! Mit freundlichen Grüßen Michaela


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Hallo Michaela, eine Tagesmutter muss sich versichern, da sie im eigenen Haushalt Kinder betreut. Ihre Mutter arbeitet jedoch als Kinderfrau im Haushalt der zu betreuenden Kinder, so dass sie keine Versicherung abschließen braucht. Zur Absicherung kann der Arbeitgeber (Eltern der Kinder ) ihrer Mutter unterschreiben, dass sie keine Haftung übernimmt, wenn bei Fahrten mit dem Fahrrad, gemeinsam mit den Kindern, etwas passiert. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


Mitglied inaktiv

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Versicherungsschutz für Tagesmütter und Tagesväter Tagesmütter und Tagesväter stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Unser Verband ist ihr Unfallversicherungsträger. Für eine abhängige Beschäftigung spricht, wenn die Betreuung der Kinder auf Dauer angelegt ist, die Dienstleistung nur für eine Arbeitgeberin oder einen Arbeitgeber verrichtet wird, die Kinder in eigener Person ohne Mitarbeiterin oder Mitarbeiter betreut werden und die Tagesmutter oder der Tagesvater hinsichtlich des Ortes, der Dauer und der Zeit der Arbeitsleistung weisungsgebunden ist. http://www.rguvv.de/content/versicherte/links_zu_haushalte/tagesmutter.php?sId=5&mId=3


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