Frage im Expertenforum Impfen an Prof. Dr. med. Ulrich Heininger:

Röteln-Impfung

Prof. Dr. med. Ulrich Heininger

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Leitender Arzt Infektiologie / Vakzinologie
Stellvertretender Chefarzt

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Frage: Röteln-Impfung

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Sehr geehrter Herr Prof. Heininger, während der Schwangerschaft mit meiner Tochter wurde bei mir festgestellt, dass ich keinen Rötelnschutz habe. Meine Tochter ist jetzt 7 Monate alt und ich will jetzt die Röteln-Impfung nachholen. Meine Fragen: Kann ich wegen der Impfung zu jedem beliebigen Allgemeinarzt gehen? Muss ich sonst irgend etwas beachten? Wie lange nach der Impfung darf ich nicht schwanger werden? Ich habe etwas von 3 Monaten gehört. Kann ich nach 3 Monaten wirklich sicher sein, dass das Kind gesund sein wird falls man schwanger sein sollte? Vielen Dank für die Antworten Dana


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Hallo Dana, es wäre interessant zu wissen, ob Sie "keinen Rötelnschutz" haben bei a) fehlender b) einmaliger oder c) zweimaliger Rötelnimpfung in Ihrem Leben! (Vgl. meine Antwort heute hier im Forum bezüglich Masern). Unabhängig davon hier aber die Antworten auf Ihre Fragen: 1) Im Prinzip ja. Ich hoffe, Ihre Haus- oder Frauenärztin/-arzt kann das für Sie durchführen (am besten gleich gemeinsam mit Masern- und Mumpsimpfung - falls nicht schon zweimal geimpft). 2)Sie sollten nicht schwanger sein zum Zeitpunkt der Impfung, keinen Immundefekt aufweisen und 3) richtig, aus juristischen Gründen 3 Monate lang nicht schwanger werden. Begründung: Die Rötelnimpfung enthält ein abgeschwächtes, aber vermehrungsfähiges Virus. Da die echten Rötelnviren den Embryo (erste 3 Monate) schädigen können (deswegen empfehlen wir ja die Impfungen gegen Röteln!), besteht die THEORETISCHE Sorge, dass auch das abgeschwächte Impfvirus vielleicht bei der einen oder anderen in der Frühschwangerschaft geimpften Frau eine Schädigung des Embryos hervorrufen könnte. Sicherheitshalber – weil man nicht exakt weiss, wieviele Wochen das Impfvirus vielleicht im Blut der Geimpften erscheinen könnte - empfiehlt man auch eine gewisse Zeit (momentan eben 3 Monate) nach der Impfung tunlichst nicht schwanger zu werden. ABER: das ist meiner persönlichen Ansicht nach übertrieben: man kennt tausende von versehentlichen (!) Rötelnimpfungen in der Frühschwangerschaft, die gemeldet wurden. Der Gesundheitszustand der später von diesen Frauen geborenen Kinder unterscheidet sich NICHT von dem von nicht in der Schwangerschaft geimpften Frauen. Also: keine Risikopotential erkennbar. Des wegen ist eine versehentliche Rötelnimpfung in der Schwangerschaft auch kein Grund für einen Abbruch. 4) Sie verstehen mich sicher richtig wenn ich sage, dass es keine "Garantie" auf ein gesundes Kind gibt - aber nach allem menschlichen und wissenschaftlichem Ermessen gibt es kein erhöhtes Risiko bei "versehentlicher" Rötelnimpfung trotz Schwangerschaft. Und wenn man NACH der Rötelnimpfung schwanger wird erst Recht nicht! Puh - ich hoffe, ich habe Sie nicht zu sehr verwirrt!? Alles Gute!


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o.T.


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