Lieber Herr Prof. Dr. Heininger, die letzten Tage habe ich in der Presse gelesen, dass man nun auch Schwangeren dringend eine COVID Imfpfung empfiehlt. Wir sind gerade an der Planung unseres 3. Kindes und theoretisch könnte es jeder Zeit soweit sein, dass ich schwanger bin. Nun überlegen wir uns, ob es dann Sinn macht, dass wir uns in der Schwangerschaft gegen COVID 19 impfen. Nun habe ich im Paragraph 21 Infektionsschutzgesetz gelesen, dass Impfstoffe in Deutschland verwendet werden dürfen, "die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen aufgenommen werden können" und dass das Recht auf "körperliche Unversehrtheit insofern eingeschränkt wird". Können Sie mir bitte erklären, was das genau zu bedeuten hat, denn wenn ich dadurch dann irgendetwas ausscheiden könnte, das meine beiden kleinen Kinder belasten könnte möchte ich das natürlich nicht. Was genau hat das zu bedeuten? Vielen Dank für Ihre Antwort! Herzliche Grüße
von Easys80 am 05.05.2021, 18:14