Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

@Martina Höfel - Nachricht, wegen Geburtsbericht

M. Sc. Martina Höfel

M. Sc. Martina Höfel
Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

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Frage: @Martina Höfel - Nachricht, wegen Geburtsbericht

Mitglied inaktiv

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Hallo Martina, das hat mir die Klinik geantwortet Gerne sende ich Ihnen den Entlassbrief der letzten Entbindung zu. Geburtsberichte bzw. –protokolle sind handschriftliche Aufzeichnungen. Diese gleichen einem Tagebuch und dürfen leider nicht kopiert und weitergeleitet werden Ist das so richtig? Finde ich alle wichtigen Details in dem Entlassbrief??? Danke Puw


Martina Höfel

Martina Höfel

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Liebe PuW, nein, das ist nicht korrekt! In dem Fall würden die Ärzte nur noch handschriftlich dokumentieren - und Sie hätten gar kein Anrecht mehr?! Sie haben nach § 810 BGB das Recht der Einsichtnahme. Dabei muß man Ihnen nicht die Originale aushändigen, sondern kann Ihnen eine Kopie zukommen lassen (BGH, Az. VI ZR 222/79 und Az. VI 177/81) Bitte NICHT den Geburtsbericht, sondern Kopien der Akte (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum) für den Zeitraum von-bis....... anfordern! Manchmal muss man a) hartnäckig sein und b) mit einem Paragraphen wedeln. Liebe Grüße Martina Höfel


Mitglied inaktiv

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Soweit mir bekannt, hast du mindestens einen Anspruch auf Einblick! Wenn nicht sogar auf die Kopien, aber da bin ich mir nicht sicher. Ich habe laaaaaaaange gebraucht, bis ich die Unterlagen hatte. Aber auch noch nach einem Jahr (der Anforderung) fehlt bei mir das Geburts-CTG. Das handschriftliche Protokoll ist auf jeden Fall dabei. Und glaube mir, die Klinik hat sich verdammt schwer getan, mir die Dinge auszuhändigen. Aber sie haben es nach mehrmaliger Aufforderung getan. Ich denke, weil sie müssen!? Bleib dran und lass dich nicht verunsichern oder abwimmeln. Möglicherweise bringt es etwas, wenn du da mal hingehst!? LG und alles Gute karya


Mitglied inaktiv

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okay, habe weiter unten gelesen, dass es dazu einen Paragraphen gibt :-) Dann sollte ich auch mal diesen verwenden, um an das CTG zu kommen... habe es ja vorerst aufs Eis gelegt, weil meine Nerven das Ganze nicht mehr mitmachen :-)


Mitglied inaktiv

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Hallo Karya, sie schicken mir heute erstmal den Entlassungsbericht und ich schau mal durch. Die Akte dürfte ich einsehen, aber nur im Beisein der Oberärztin (lt. Klinik) und dann dürfte ich mir handschriftlich Notizen machen. Die Zeit, die ich benötige, würden sie mir dann in Rechnung stellen wollen. ... somit werde ich den Entlassungsbericht erstmal abwarten, - ich habe den Eindruck, daß sie genau wissen, daß damals einiges schief lief und vielleicht haben sie Bedenken, bzgl. Konsequenzen??? Damals - in dem Zustand wäre ich ja nicht in der Lage gewesen, was zu machen,... aber wenn man es mit Abstand betrachtet. Keine Sorge, das hab ich in keinster Weise vor. Ich will den Bericht, damit ich beim Gespräch in der anderen Klinik sagen kann, was mir damals schwer zu schaffen gemacht hat und wie ich es mir heute wünschen würde, WENN es medizinisch dann unter der Geburt machbar wäre. Die "neue" Klinik ist da SEHR offen! DAnke und Gruß Puw


Mitglied inaktiv

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"..ich habe den Eindruck, daß sie genau wissen, daß damals einiges schief lief und vielleicht haben sie Bedenken, bzgl. Konsequenzen???" Genau das ist auch bei mir das Problem (gewesen). Aber auch ich habe nicht vor, etwas dagegen zu unternehmen, auch wenn mir alles noch sehr sehr aufstößt, ich noch lange die Geburt nicht verarbeitet habe und auch Gründe hätte, sie zumindest gutachterlich prüfen zu lassen ... Ich wünsche dir von Herzen, dass die bevorstehende Geburt ganz toll verläuft und du diesmal eine gute Erfahrung machen wirst, dass alles gesund ist usw. Alles Gute! karya


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Es hilft oft auch, klarzustellen, dass man nicht vorhat, Klage einzureichen, sondern aus reinem privaten Interesse handelt. So hatte ich keinerlei Probleme, die gesamten Kopien zu bekommen, auch nachdem die Klinik erst mit den Zähnen knirschte.


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