Joylin
Guten Tag, ich habe mir einige Fragen bzgl. Einleitung durchgelesen, aber nicht das passende gefunden (auch wenn es das bestimmt gibt): ich bin heute 39+3 (ET 15.09.), fühle mich sehr wohl, ctg war gut, mumu Fingerdurchlässig und restwulstig seit 2 Wochen, Gewicht heute 3450 Gramm gemessen, fruchtwasser noch eine nicht so große Pfütze. Meine Frauenärztin meinte dann gerade, dass sie gerne einleiten lassen würde, weil meine erste Tochter ja so groß war. Das war allerdings auch ET+ 10. Da hatte sie 4190 Gramm. Konnte noch ein ctg am ET raus schlagen und habe eigentlich auch noch einen Termin 17. eingetragen im Mutterpass, den ich auch gerne noch nehmen würde. Zumal ich weder eingewiesen sein möchte und vl. Tage da rum liege, während Tochter und Mann sich hier durch wurschteln, und genauso wenig eingeleitet werden möchte, wenn es nicht notwendig ist. Vor allem, weil ich auch Angst davor habe. Wenn es spontan ist, dann gebe ich mich der Situation hin, mit Einleitung .. nein, das will ich nicht. Ist denn das hohe Gewicht der ersten Tochter ein Grund am ET einzuleiten? Außerdem wollte ich ursprünglich ambulant entbinden, wenn alles gegeben ist. Ist das möglich mit Einleitung? Kann ich am Dienstag zum ET einfach sagen, ich will den Termin am Donnerstag auch noch wahr nehmen? Oder muss ich dann ins Krankenhaus, weil meine Ärztin das meint? Wenn das Geburtsgewicht tatsächlich höher ist, muss ich dann Sorge haben wegen einem Kaiserschnitt? Ich sehe einfach derzeit noch keinen Grund zu Eingriffen von außen. Viele Grüße Linda Riemer
Hallo, Am besten Sie gehen zur Geburtsplanung in die Klinik Ihrer Wahl;dort reden Sie mit den Geburtshelfern und teilen diesen mit,dass Sie keine Einleitung wünschen - sie entscheiden und nicht die niedergelassene FÄ. Und nein,natürlich ist ein erstes schwereres Kind keine Indikation zur Geburtseinleitung. Im Gegenteil :hier kann entspannt abgewartet werden,denn wenn Sie bereits ein etwas kräftigeres Kind bekommen haben sind das die besten Voraussetzungen,die gegen eine Geburtseinleitung sprechen. Falls dennoch eine Einleitung notwendig wäre können Sie natürlich trotzdem ambulant entbinden. Viele Grüße Silke Westerhausen
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