MSCM1613
Sehr geehrter Herr Dr. Kniesburges, nachdem wir nach unseren Erfahrungen bei unserer ersten Geburt im Krankenhaus unsere zweite Tochter zu Hause bekommen haben, müssen wir unsere erste Geburt noch aufarbeiten. Mittlerweile haben wir auch eine Kopie der Geburtsakte erhalten. Folgende Fragen habe ich: Nach Blasensprung um 01:00h, Ausbleiben besonderer Wehentätigkeit und Muttermundkontrolle durch „unsere“ Beleghebamme (11:00h: „Portio verstrichen, Muttermund 2cm, sakral“) sind wir am anderen Mittag gemeinsam mit unserer Beleghebamme (die im Folgenden immer zugegen war) ins Krankenhaus gefahren. Da ich Privatpatientin bin, wurde der Chefarzt hinzugezogen für einen Eingangsbefund (ab 13:30h). Mir wurde mir dann eine Geburtseinleitung per Cytotec empfohlen. Vorher sei noch ein eigener Befund des Chefarztes in Form einer Muttermundkontrolle notwendig. Hierbei führte der Arzt aber einen sehr schmerzhaften manuellen Eingriff durch, bei dem ich laut aufgeschrieen habe, gefragt habe, was das soll, und dem ich versucht habe, mich zu entziehen (war aufgrund der Position kaum möglich war und der Arzt hat einfach nachgefasst). Auch die sehr laute Rückfrage meines Mannes zuerst an den Arzt und dann an die Hebamme blieb unbeantwortet. Nachträglich haben wir auch keine Informationen erhalten. Der Arzt hatte Blut an seiner Hand, auf dem Weg zur Umkleide lief mir Blut die Beine herunter und tropfte in der Umkleide auf den Boden. Hierzu gab es keine Erläuterung mehr und wir konnten einfach auch nicht mehr nachfragen. In den Aufzeichnungen steht als Fazit der Untersuchung nur: „13:30h: Muttermund sakral, verstrichen, 2cm“, der Eingriff ist nicht ausgewiesen. Danach habe ich dann 50mg Cytotec bekommen. Können Sie wohl bitte vermuten, was hier gemacht wurde (unsere nochmaligen schriftlichen Rückfragen an den Arzt und die Hebamme vor wenigen Wochen blieben unbeantwortet)? Ist ein solcher Eingriff ohne jegliche Aufklärung erlaubt? In der mindestens letzten Viertelstunde der Geburt waren meine Beine auf Fußstützen hochgelegt, so dass meine gesamte Pressenergie in die Hand meines Mannes und an den Füßen in die Luft ging. Der Arzt wollte mir dann „etwas von außen mithelfen“. In den Aufzeichnungen haben wir nun gesehen, dass es sich um die umstrittene Kristeller-Hilfe gehandelt hat. Ist Kristeller-Hilfe ohne jegliche Aufklärung erlaubt? In Folge der Kristeller-Hilfe sind die Herztöne heruntergegangen und es wurde ich Dammschnitt gemacht, der zu einem Dammriss 3. Grades führte. Ist ein Dammschnitt ohne jegliche Aufklärung erlaubt? Wir waren in jeder Situationen im Vollbesitz unserer geistigen Kräfte und hatten im Vorfeld zu Beginn der Eingangsuntersuchung um vollständige Transparenz gebeten. Körperliche Folgen sind zum Glück nicht zurückgeblieben und die zweite Geburt habe ich in Ruhe, ohne Interventionen und in aufrechter Geburtsposition ohne nennenswerte Geburtsverletzungen trotz der Vorschädigung überstanden. Vielen Dank für Ihre Antworten schon jetzt!
Hallo, zu Ihren Fragen: - Der CA führte bei der vaginalen Untersuchung eine sogenannte Eipllösung durch,in der Hoffnung ,dass durch die manuelle Manipulation Wehen eintreten würden;die Folge davon ist oft eine Blutung. Keine Frage,er hätte Sie darüber informieren müssen und selbstverständlich Ihre Fragen dazu beantworten. Im Prinzip war die vag. Untersuchung durch ihn überflüssig,da die Hebamme diese bereits durchgeführt hatte. Bei uns wird darauf geachtet,dass möglichst wenig vag. untersucht wird,insbesondere nach einem BS. "erlaubt" ist eine Eipollösung ,doch vor jedem Eingriff an Ihnen gehören eine Aufklärung und ein Einverständnis. - Auch der "Kristeller HG" bedarf einer Aufklärung - wenn die fetalen Herztöne niedrig sind und das Kind rutscht nicht ,darf er ohne Einverständnis durchgeführt werden.Da hier meistens keine Zeit zur Diskussion ist - danach sollte aber ein Gespräch stattfinden. "Aufgeklärt" hat er indem er Ihnen sagte,dass er etwas "mithelfe". Ein Dammschnitt sollte erwähnt werden,wenn er indiziert ist, (zB kindliche Bradycardie) geht das Wohl des Kindes vor und es bedarf keinem Einverständnis von Seiten der Mutter; danach sollte er erwähnt werden und auch die Indikation.Es ist verständlich,dass die Geburtshelfer bei der Geburt oftmals nicht viel sprechen können,da die Zeit fehlt und das Kind raus muss - umso wichtiger ist aber das Gespräch danach. Sie hatten doch eine Beleghebamme - konnte sie kein Gespräch mit dem CA vermitteln? Es freut mich,dass Sie bei Ihrem zweiten Kind ein schönes Geburtserlebnis hatten. Herzliche Grüße Silke Westerhausen
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