Frage im Expertenforum Geburt an Dr. med. Stefan Kniesburges:

Einleitung bei Gestationsdiabetes

Dr. med. Stefan Kniesburges

Dr. med. Stefan Kniesburges
Chefarzt und Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Frage: Einleitung bei Gestationsdiabetes

LiodoraM.

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Hallo, ich bin jetzt in SSW 37+4. Seit 3 Wochen darf ich abends Insulin spritzen, weil der nüchternwerd öfters über 95 lag. Ich spritze nur abends und nur 6 IE Mischinsulin, womit ich meistens unter 88, nie über 95 nüchtern liege. Meine 1-Stunden-Werte sind alle weit unter 140, im Schnitt um die 120. Mein Mann und ich sind beide groß, darum wundert es und nicht, dass unser Kind jetzt schon auf 50 cm geschätzt wird. Gewicht wird aktuell auf 3330g geschätzt, was bei der Größe ja absolut passend wäre. Doppler, CTG, Blutdruck ect. - alles gut und unauffällig. Trotzdem wurde uns gesagt, dass am EGT eingeleitet werden soll. Bis dahin sind es noch 17 Tage. Als Begründung wurde uns gesagt, dass wir aufgrund des Insulinpflichtigen Gestationsdiabetes sonst mit einem erhöhten Risiko eines intrauterinen Fruchttodes rechnen müssten. Das erscheint uns unsinnig aufgrund unserer Werte - bei einem ausgeprägten Gestationsdiabetes ja, aber bei derartig niedrigen Werten, kann da das Risiko tatsächlich so stark erhöht sein? Aktuell glaube ich nicht, dass unser Kind noch solange auf sich warten lassen wird, aber falls doch, möchten wir nicht ohne wirklich ausschlaggebenden Grund (verschlechterte Werte, auffälliges CTG, o.ä) einleiten lassen. Da es unser erstes Kind ist, sind wir nun stark verunsichert, wie es um die tatsächlichen Risiken steht. Wir haben das Gefühl, dass das Krankenhaus hier sich nur selbst absichern will, da uns aich gleich gesagt wurde, wenn wir einen Wisch unterschreiben zur Risikoaufklärung, dann können wir auch weiter warten. Wie hoch fallen denn welche Risiken hier wirklich aus, angenommen die Werte bleiben weiterhin alle im Normbereich, wie jetzt?


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Hallo, in wissenschaftlichen Studien wurde festgestellt, dass das Risiko für kindlich Schäden (z.B. Fruchttod, Schulterdystokie) bei insulinpflichtigem Gestationsdiabetes bei Terminüberschreitung ansteigt. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde eine Leitlinie erstellt, in der die Einleitung am Termin empfohlen wird. An diese Leitlinie halten sich die Geburtskliniken. Ein Abweichen von den Empfehlungen der Leitlinien ist möglich, muss aber gut begründet sein. Erfolgt das Abweichen auf Wunsch der Patienten, müssen diese über das Risiko aufgeklärt werden. Das Risiko für Geburtskomplikationen ist natürlich auch abhängig von der Zuckereinstellung während der Schwangerschaft und mit einer guten Zuckereinstellung reduziert sich das Risiko. Da es sich aber immer um statistische Angaben handelt, lässt sich das individuelle Risiko für den Einzelfall nicht vorhersagen.


LiodoraM.

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Zusätzlich wollte ich noch sagen, dass mein HBA1c-Wert Anfang des 2. Trimesters bei 5.0 lag, mittlerweile aber auf 4.7 gesunken ist. Fruchtwasser liegt im absoliten Normbereich (nicht ansatzweisd zuviel) und generell habe ich zwar Übergewicht, über die gesamte Schwangerschaft bis heute nichts zugenommen, allerdings 4kg abgenommen habe.


sterntaler82

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Kinder die mit einem insulinpflichtigen gestationsdiabetis nach et geboren werden haben wohl wieder öfters Anpassungsschwierigkeiten als wenn sie zum et kommen. Ich hatte bei meinen letzten beiden einen insulinpflichtigen diabetis mein sohn kam nach einleitung bei 38+5 (hatte noch andere probleme) und meine tochter bei 40+1 (die einleitung dauerte bis sie anschlug) und ich hatte probleme mit dem insulin aber meine kinder waren top fit. In Deutschland gilt die Richtline das bei insulinpflicht ab et eingeleitet wird, wollt ihr das nicht müsst ihr halt unterschreiben das sie sich absichern wollen kann ich sehr git verstehen


LiodoraM.

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Können Sie mir sagen, auf welche Leitlinien und Studien sie sich beziehen? Die Leitlinien der AWMF kennen wir bereits - da der Informationsgehalt unserer Klinik ja nicht sehr umfangreich war haben wir uns selbst schon Informationen zusammen getragen. Für weitere Informationsquellen wäre ich Ihnen dankbar.


Polygon

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Die Frage, die sich stellt ist, was ist insulinpflichtiger Diabetes? Da gibt es nämlich keine klaren Richtlinien und es liegt im ermessen des Diabetologen. Liegen "nur" erhöhte Nüchternwerte vor, lassen sich diese kaum durch Ernährung in der Griff kriegen. Manche Diabetologen verschreiben sofort Insulin basierend auf den Werten, andere lassen den Fötus und Mutter engmaschig überwachen und liegt kein erhöhter Bauchumfang (über der 75. Perzentile), zu viel Fruchtwasser oder eine Unterversorgung der Plazenta vor, verschreiben sie kein Insulin. Da haben wir zwei Fälle, die identisch sind, durch verschiedene Ärzte aber unterschiedlich bewertet und dadurch unterschiedlich diagnostiziert werden. Es ist anzunehmen, dass die Studie, die vermehrt Anpassungsstörugen bei Neugeborenen mit insulinpflichtigen maternalem Gestationsdiabetes zeigt, größenteils bei Frauen durchgeführt wurden, bei denen nicht nur die Nüchternwerte erhöht waren und die Werte nach dem Essen nicht durch eine Ernährungsumstellung verbessert werden konnten, sprich bei denen der Gestationsdiabetes stärker ausgeprägt war. Im Einzellfall kann die Empfehlung zum Einleiten am ET zwar bezogen auf Richtlinien korrekt sein, aber eben nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene selbst.


Silke Westerhausen

Silke Westerhausen

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Hallo, Die Leitlinien der Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Grüße Silke Westerhausen


LiodoraM.

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Danke Polygon - das war die sachkundigste Antwort, die ich seit langem bekommen habe. Wir werden weiter recherchieren.


LiodoraM.

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Liebe Frau Westerhausen, vielen Dank, aber wie bereits gesagt sind uns diese Leitlinien bereits bekannt. Hier wird auch zu einer individuellen Beurteilung der Situation geraten. Grüße, Lio M.


Silke Westerhausen

Silke Westerhausen

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Hallo lio, Das ist bei Leitlinien immer der Fall,dass eine individuelle Beurteilung der Situation erfolgt,da es sich ja um keine Gesetze handelt. Dennoch sind es Richtwerte für die Geburtshelfer,da diese letztendlich (mit)die Verantwortung tragen und die Eltern sich auf deren Rat verlassen und ihnen vertrauen,denn alle haben ein gemeinsames Interesse :eine gesunde Mutter und ein gesundes Kind. Alles Gute, Silke Westerhausen


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