Billyine
Guten Tag, hoffe Sie können mir weiterhelfen? Ich habe mit 34 Jahren mein erstes Kind bekommen. Leider hatte ich um die SSW 24 eine leichte Gebärmutterhalsschwäche um die 2,5 cm. War damals bei einem Vertretungsarzt, da ich mir wegen des harten Bauchs Sorgen machte. Wurde ans CTG gelegt, wo aber keine Wehen aufgezeichnet werden konnten. Trotzdem bekam ich die Lungenreife und eine Krankmeldung mit Auflage zu Hause zu liegen. Meine eigentliche FÄ meinte 2,5 cm sei nicht so dramatisch, schrieb mich aber weiter krank wegen vorzeitiger Wehen, die aber per CTG nie nachweisbar waren. Ein Beschäftigungsverbot bei einer Büroarbeit. Hätte man bei diesen Befunden wohl nicht begründen können. Ich lag viel und hatte in SSW 30 wieder 4 cm Gebärmutterhals. Daraufhin meinte die FÄ ich könne sogar wieder arbeiten gehen, wenn ich mich traute. Ich traute mich nicht und hatte in SSW 32 einen hohen Blasensprung. Im KH nahm man mich unter Antibiotikainfusion stationär auf, da ich lt. CTG keine Wehen hätte, Gebärmutterhals war da schon völlig weg. Bekam dann doch Wehen und das Baby kam sehr schnell. Nun bin ich 37 und überlege erneut schwanger zu werden. Übe einen Bürojob in TZ aus. Würde ich auf Grund Alter und Vorgeschichte mit der Frühgeburt automatisch eine Risikoschwangerschaft haben? Heißt das ich müsste viel liegen? Würde ich ein Beschäftigungsverbot bekommen können? Vielen Dank im Voraus.
Nach einer Frühgeburt ist eine Folgeschwangerschaft als Risikoschwangerschaft zu bewerten. Das bedeutet aber nur, dass man in der Schwangerschaft etwas häufiger Kontrollen macht. Zunächst ist eine drohende Frühgeburt eine Erkrankung und es ist, wenn die Situation eintritt, eine Krankmeldung auszustellen. Ein Beschäftigungsverbot kann bestehen, wenn eine Frau so große Angst in der Schwangerschaft entwickelt, dass ihr Leistungsvermögen so eingeschränkt ist, dass eine Gefahr für ihre oder die Gesundheit ihres Kindes besteht. Das ist ja bei Z.n. Frühgeburt häufig der Fall. Gruß Dr. Mallmann