Gaestin
Hallo Herr Dr. Mallmann, ich habe mal eine Frage zu meiner persönlichen Situation und bitte um Ihre Einschätzung!Ich arbeite an einem Berufskolleg und bin derzeit in der 20 Ssw! Ich bin 2fach Corona geimpft( unbeabsichtigt 5Ssw) ! Bisher fühlte ich mich relativ sicher,obwohl der Großteil der Schülerinnen und Schüler, die ich unterrichte, leider die Impfung aus etwaigen Gründen verweigert ( trotz Angebot in der Schule und Arztinformationsgesprächen). Grob würde ich sagen, dass ca. 1 / 3 der Klassen geimpft sind;meistens ein paar weniger. Es kommt immer mal wieder zu Fällen. Jetzt fällt in meinem Bundesland voraussichtlich zu Anfang November die Maskenpflicht! Das verunsichert mich. Die Bezirksregierung geht davon aus , dass der Großteil der Schüler geimpft ist und erklärt uns als arbeitsfähig. Meine Frauenärztin sagt, dass sie kein BV ausprechen wird, da sei der Arbeitgeber zuständig. Meinen Sie,dass ich zu panisch bin und einfach weiter arbeiten soll? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, nicht mehr zu arbeiten,wenn alle verweigern, mich rauszuschreiben. Ich muss dazu sagen,dass ich in meinem 12jährigen Berufsleben erst 10 Tage krank geschrieben war, weil ich relativ robust bin und finde mich gerade ein wenig unfair behandelt. Insbesondere vor dem Hintergrund dass alle meine schwangeren Kolleginnen ( 5) bereits seit Beginn der Schwangerschaft aus diversen Gründen schon nicht mehr arbeiten. Vllt.stelle ich mich auch einfach an. Können Sie mir eine Einschätzung Ihrerseits dazu geben? Vielen Dank!Viele Grüße
Wenn Ihr Bundesland davon ausgeht, dass die meisten Kinder geimpft sind und in Ihrer Klasse nur 1/3 der Kinder geimpft ist, sollten Sie das mit dem für Sie zuständigen Arbeitsmediziner klären und der muss dann ggf. ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Das sollten Sie vielleicht zeitnah versuchen zu klären. Wenn das nicht möglich ist, kann Ihre Frauenärztin Ihnen bis zur Klärung der Situation ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Das geht auch, wenn Sie nun völlig panisch, mit entsprechenden Symptomen, wären und das Ihre Gesundheit oder die Gesundheit Ihres Kindes gefährdet. Ich stelle solche Beschäftigungsverbot immer für befristete Zeiten aus, und überprüfe vor dem Ablaufen der Zeit, ob der Zustand sich gebessert oder geklärt hat. Gruß Dr. Mallmann