Frage im Expertenforum Ergotherapie bei Kindern an Kristin Windisch:

Osteopathie

Kristin Windisch

 Kristin Windisch
Staatlich anerkannte Ergotherapeutin
Zertifizierte Fachergotherapeutin für Pädiatrie GfpF

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Frage: Osteopathie

schnatterinchenkathy

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Hallo Frau Windisch, Können Sie mir sagen was auf der Überweisung zum Osteopathie drauf stehen muss? Viele grüße Kathy


Kristin Windisch

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Hallo, Sie können sicherheitshalber nochmal bei ihrer Krankenkasse anfragen, denn es variiert von Kasse zu Kasse vllt.was draufstehen muss, damit die Kosten der Beh.von der Kasse übernommen werden. Ich kenne es so,dass die Anzahl der Behandlungen und eine medizinische Begründung draufstehen muss, also z.b. 4 Behandlungen Osteopathie aufgrund von Blockaden (oder Verdacht auf ...) bei bestehendem Schreiproblem, bei eingeschränkter Bewegung oder ähnliches. Die Krankenkasse kann Ihnen da genau Auskunft geben. Liebe Grüße


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