Elternforum Zehn bis Dreizehn

Lese-Rechtschreib-Störung

Lese-Rechtschreib-Störung

Glitzerwolke

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Hallo ihr lieben Meine Tochter geht in die 5.Klasse einer Realschule. In der 3. Klassewurde eine Lese-Rechtschreib-Störung vom Kinderpsychater diagnostiziert und sie hat ein Attest vom Schulpsychologen bekommen, dieses gilt für den Notenschutz also Rechtschreibung wird nicht bewertet u d sie hat einen Nachteilsausgleich sprich mehr Zeit. So meine Frage ist jetzt gilt dieser Notenschutz nur für die deutsche Rechtschreibung oder generell? Ich weiß in andern Fächern wie z. B. Geographie darf ihr wegen falscher Rechtschreibung kein Punkt abgezogen werden. Gilt das auch in Englisch? Kennt sich da jemand aus? Vielen Dank im voraus


Mitglied inaktiv

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Bei meiner Tochter wurde es bei der Klassen Konferenz beschlossen und für alle Fächer inkl Englisch


tweety76

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Antwort auf Beitrag von Glitzerwolke

Das es in Englisch auch berücksichtigt werden sollte hat uns die Psychologin auch gesagt. Sie sagte aber dazu, das es nicht unbedingt zu Problemen in Englisch kommen muss. Ich kann aber noch nichts dazu sagen wie es dann genau funktioniert, da mein Sohn erst in der 3. Klasse ist.


Caot

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Ich würde mit der/dem KL reden und dort nachfragen, wie ab der weiterführenden Schule, die LRS bei Euch berücksichtigt wird. Die Angaben könntest du dann ja noch einmal bei der Schulpsychologin gegen prüfen lassen oder im Internet suchen.


Leewja

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Antwort auf Beitrag von Glitzerwolke

Mein Sohn hat eine isolierte Rechtschreibschwäche und in den Fremdsprachen wird das nur zum teil berücksichtigt - Übersetzungen in Latein (ins Deutsche) - RS-Fehler zählen nicht. Lateinische Vokabeln falsch geschrieben - zählt dann, wenn die Lehrerin es als "klassischen Fehler, den auch nicht-(L)R-schwache Kinder machen" wertet. In Englisch ist es ähnlich, es ist ein bisschen Ermessensache- was ich aber auch fair finde, schließlich machen da viele Kinder Rechtschreibfehler, die nicht auf einer LRS beruhen, sondern schlicht auf "nicht wissen/nicht gelernt haben".


kuddelmuddel

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da der Nachteilsausgleich jährlich evaluiert und gegebenfalls angepasst werden muss, ist ein Gespräch mit der Schule sinnvoll LG