Elternforum Weihnachten

ein kleines Dankeschön

ein kleines Dankeschön

Philo

Beitrag melden

Hallo, meine Mieterin hat mich letzte Woche angesprochen, ob ihr Bruder, wenn er über Weihnachten kommt, Toiletten und Armaturen in der Wohnung austauschen darf. Der Bruder hat eine Sanitärfirma und macht das professionell und für mich als Vermieterin kostenlos. Die bisherigen sind ca. 10 Jahre alt, der Bruder würde aber neue spendieren, da vom Fach. Kaputt oder versifft sind die bisherigen nicht, nur eben nicht neu. Würdet ihr ein kleines Dankeschön mit in die Weihnachtskarte legen - und wenn ja, was? LG, Philo


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Philo

Was mir spontan eingefallen ist - weiß nicht, ob du auch etwas bestellen würdest: Eine Firma aus Breisach am Rhein stellt Schokolade in Werkzeugform her, da fände ich eine Rohrzange o.ä. witzig. Sieh mal hier: https://www.schokomell.de/shop/ LG Nicole


ohno

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Philo

Hast Du dann überhaupt Gewährleistungsansprüche? Da wird ja auch ein WC ausgetauscht... Ich würde mich wohl nicht mit einem Präsent bedanken, da er das nicht für Dich macht, sondern für seine Schwester. Denn wie Du schreibst, wäre der Austausch ja auch nicht notwendig. VG ohno


Alexa1978

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Philo

Warum sich für etwas bedanken, was nicht in deine Sorgfaltspflicht fällt? Unabhängig davon kann man natürlich ein frohes Fest wünschen und mit einer Kleinigkeit aufwarten. Aber nicht für die Instandhaltung der Wohnung.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Philo

Ich würde ihr und dem Bruder eine Packung Merci oder von Milka eine Packung "Dankeschön" schenken


Caot

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Philo

….ganz egal wer welcher Profi ist. Der Eigentümer bestimmt welche Amaturen in die Whg. kommen. du musst dich ja auch um den unterhalt kümmern. Gewährleistung? Was nicht kaputt ist oder versifft, würde ich auch nicht tauschen lassen. Früher oder später wird das ein Thema sein. Ach nee, Mieterhöhung... ich hab ihnen doch neue Amaturen eingebaut. Jetzt sind die doch mal nicht so. Ich hab neulich auch so einen Anruf erhalten. Die Mieterin wollte etwas von mir. Im Gegenzug sagte sie, dass sie jetzt auch ihre NK-Abrechnung nachzahlen würde, damit das vom Tisch sei. Genau so habe ich mir das vorgestellt. du kannst deiner Mieterin gerne eine Aufmerksamkeit geben. Für ein gutes Mietverhältnis - fertig. vielen Dank. Aber neue Amaturen würde ich davon trennen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Caot

Der Mieter darf Armaturen und Sanitäranlagen auf eigenen Wunsch austauschen und muss beim Vermieter noch nicht mal fragen. Er muss aber beim Auszug die alten wieder instalieren, oder die neuen da lassen. Alles auf eigene Kosten. Nur wenn etwas defekt ist, muss der Vermieter für neues sorgen. Also wenn deine Mieterin von ihrem Bruder Armaturen und Sanitäranlagen geschenkt bekommt, ist doch toll. Schenke den beiden eine Kleinigkeit, wie schon geschrieben, vielleicht ne Schachtel Pralinen oder Schokowerkzeug und gut ist.


Caot

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

... sie darf bauliche Veränderungen nur mit Genehmigung vornehmen. Es ist das Eigentum des ET, nicht des Mieters. Wenn der ET nicht zustimmt, darf der Mieter keine Änderungen vornehmen. Es geht ja auch nicht um einen Klodeckel, der unkompliziert rückbaubar wäre. Aber selbst bei dem müsste sie fragen. Macht nur keiner.


memory

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Caot

Doch das stimmt! Der Austausch von Armaturen ist eine Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme und obliegt als solche dem Vermieter. Ist die Funktionsfähigkeit der mit der Wohnung vermieteten Armaturen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt gegeben, so ist der Vermieter verpflichtet, diesen Mangel zu beheben und für Ersatz bzw. Reparatur zu sorgen. Der Mieter muss einen solchen Mangel dem Vermieter anzeigen und Abhilfeverlangen. Dennoch darf der Mieter grundsätzlich auch selber und ohne vorherige Rückfrage beim Vermieter Armaturen wechseln, wenn die Arbeiten fachmännisch und ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei Auszug ist der Mieter dann verpflichtet, entweder die alten Armaturen wieder fachmännisch und ordnungsgemäß anzubringen oder aber die selbst erworbenen Armaturen in der Wohnung zu belassen. Tut er dies nicht, haftet er dem Vermieter für den entstandenen Schaden. Werden die Armaturen vom Mieter beim Austausch oder Wiedereinbau beschädigt, so haftet der Mieter für den Schaden. Der Vermieter kann den Mieter weder zwingen, die neuen (und eventuell hochwertigeren) Armaturen in der Wohnung zu belassen noch die ursprünglich in der Wohnung befindlichen Armaturen umgehend nach dem Austausch auszuhändigen. Das Recht des Mieters, die selbst eingebrachten Armaturen gegen die ursprünglich vorhandenen auszuwechseln ergibt sich aus § 539 Abs. 2 BGB. Dies hat zur Folge, dass das Besitzrecht des Mieters an den ausgebauten Armaturen auch dann fortbestehen muss, wenn sich der Mietgebrauch tatsächlich nicht mehr auf die ausgebaute Einrichtung erstreckt und somit keine Verpflichtung zur Herausgabe besteht (LG Lüneburg, 22.4.1993 - Az: 6 S 2/93). Letzte Aktualisierung: 11.12.2018


memory

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Philo

Da es ihr eigener Wunsch ist , wüsste ich nicht , warum Du dich da bedanken solltest. Eher würde ich als Vermieter klären, wie die noch guten Armaturen aufbewahrt werden und ob beim evtl. Auszug alles dagelassen wird oder die alten Dinge wieder eingebaut werden.