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Wieviele Namen darf man an der Uni Leipzig erfragen?

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Wieviele Namen darf man an der Uni Leipzig erfragen?

Rominaa

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So meine Frage steht ja schon oben. Nun meinte heute irgendwer zu mir, man darf nur einen Namen erfragen,was ich mir aber nicht vorstellen kann. Ich würde zu gerne wissen ob die von mir ausgesuchten Namen (Junge/Mädchen) in Deutschland vergebbar sind oder nicht. Es sind ja nicht viele Namen, aber auf so 5-7 komme ich schon, die ich gerne erfragen würde. Ich denke das hier einige Namensexpertinnen sind, die mir meine Frage beantworten können.


Rominaa

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Antwort auf Beitrag von Rominaa

Ich möchte nicht alle Namen meinem Kind geben, sondern nur einen. Falls meine Frage missverstanden wird.


hubbabubba

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Antwort auf Beitrag von Rominaa

Ruf doch mal da an...ich hatte damals Kontakt zu Frau Rodriguez (wegen Neelia) und sie meinte, dass man sich (also ich in dem Fall für Neelia) ein Gutachten einholen kann (kostenpflichtig). Ich denke, nur "erfragen" kannst du die Namen nicht - denn wenn es diese schon so geben würde, müsstest du ja nicht fragen, sondern hättest Zugang zu entsprechenden Quellen ;-) Da es Deine Namen scheinbar so nicht gibt (?) müsste eben dieses Gutachten her. Welche Namen sind es denn, vielleicht hat hier ja Jemand eine Quelle für Dich???


Marisia

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Antwort auf Beitrag von Rominaa

Hallo , du kannst dich nach mehreren Namen erkundigen , erfragen .Frau Rodriguez beantwortet all deine Fragen zu beliebig vielen Namen. Kostenpflichtig wird nur das schriftliche Gutachen .Ich habe mir 5 Namen fürs Standesamt bestätigen lassen , dabei hatte sie nicht jeden einzelnen Namen an sich berechnet . LG Marisia .