Mitglied inaktiv
und zwar haben wir ein carport und nun sehe ich das die das als " nutzung garage 245€ im jahr" angesetzt haben und sich dadurch unser wohngeld um 20€ im monat verringert -- ist das normal? und warum ist das so?
Wenn der Stellplatz (egal ob Stellplatz, Garage oder Carport) im Mietpreis inbegriffen ist, ist die Kürzung gerechtfertigt und normal. Wohngeld wird nicht auf Nebenräume oder Stellplätze gezahlt
kannst du mir das mal genauer erklären? wir haben vor einigen jahren gebaut und dann vor ein paar jahren (also nach den hausbau) ein carport gekauft und hab das auch angegeben und seit der letzten berechnung steht auf einmal drin das sie mir dafür 245€ anrechnen obwohl das nicht im darlehen mit drin war sondern vom gesparten seperat gekauft wurde
bekommt man Wohngeld auch wenn man ein eigenes Häuschen hat ?
dann könnte sich ja fast jeder ein Haus bauen...?
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nennt sich lastenzuschuss
und nur mit dem kannst auch kein haus abzahlen
ist ja einkommensabhängig
die Kürzung ist NUR gerechtfertigt, wenn der Stellplatz ausdrücklich vertraglich in Höhe von soundsoviel € im Monat mitvermietet wurde. Einfach 20,- € kürzen, nur weil ein Stellplatz zur Verfügung steht geht nicht.
danke und nein wird selbstgenutzt und hab es telefonisch geklärt DANKE
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