Hallo, hat jemand Ahnung? würde gerne eine Sache noch wissen: mein Mann ist Umschüler. Muss wegen der Kinderbetreuung aber doch öfter nach Hause kommen als 2x im Monat das von der Rentenkasse bezahlt wird. Kann ich as als Sonderausgaben, bzw. Kinderbetreuung geltend machen? oder als außergewöhnliche Belastug? sind ca. 3x die Woche einfache fahrt 55km. vielen dank