Mitglied inaktiv
Hi, ich habe gestern meine erste Abrechnung in meinem neuen Job bekommen. Da steht der Solidaritätszuschlag drauf. Mein Mann meinte den gibt es doch garnicht mehr... Doch was ist denn nun richtig? Jenny
Der Solidaritätszuschlag muss für das Jahr 2010 nach wie vor bezahlt werden, jedoch wird er nur noch unter Vorbehalt abgezogen. Dies bedeutet, dass sobald eine Gesetzesänderung bezüglich der Gesetzeswidrigkeit des Solidaritätszuschlag beschlossen ist, kein Widerspruch eingelegt werden muss, sondern dieser Beitrag automatisch wieder zurückbezahlt wird. Somit ist es schon noch richtig, dass dir dieser Beitrag abgezogen wurde. Gruß Sylvia
Die letzten 10 Beiträge
- Geld anlegen
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder