Mitglied inaktiv
klich hat nun leuchtet der eine Schuh nonstop. Ich hoffe den tauschen die morgen um, wegen mängel denn der ist doch dann bums leer und es ist doch ein Fehler, mein kleiner Sohn hat die Ampelschuhe und die sind trotz dauertragen auch nach 5 Monaten noch top aber nun sowas. Müsse die die eigentlich umtauschen?? Nicole
Müssen sie nicht. Im Anhänger von den Blinkschuhen meines Sohnes steht: ACHTUNG Der elektronische Mechanismus ist ein KOSTENLOSES Optional., das nicht durch die Garantie gedeckt ist. Man akzeptiert keine Reklamation wegen schlechten Funktionieren. Aber versuchen würde ich es trotzdem. Vielleicht sind sie so kulant. Viel Glück Silke
jeden fall mal hier im dorf da vorbeigehen und dann berichten. Denn 47 Euro sind ja nicht ohne Nicole
hallo, bei mir haben sie die schuhe nicht umgetauscht.... finde es auch irgendwie doof, da zahlt man ein haufen geld und bei uns haben sie jetzt keine 3 wochen geleuchtet. ich habe an sketschers geschrieben, das sie vielleicht ihre schuhe so machen sollten, das man die batterie auswechseln kann, wenn man schon über 50 euro dafür hinlegen soll... vielleicht hilft es ja was wenn sich mehrere beschwerden... bis jetzt kam noch keine reaktion.
dann tausch sie doch wegen irgendetwas anderem um? so hast du scheinbar keine chance ... lg
soweit ich weiß, sind solche "ausnahmeregelungen" mit zettelchen (dieses teil gilt nicht betr. garantie usw.) nicht erlaubt vom gesetzgeber. quick-schuh machte (immer noch?) das auch, dass sie einfach alle reißverschlüsse von der garantie ausgeschlossen haben. soweit ich weiß, gabs da richtig trouble. ein hersteller/händler muss auf alles garantie geben, was er verkauft. der wama-verkäufer kann doch auch nicht sagen: so, aber auf den motor haben sie keine garantie, das ist ja ein gebrauchsteil ... oder so zeug. wo kommen wir da hin? ich würde denen richtig dampf machen und ein nein nicht akzeptieren, auch mal googlen nach entsprechenden schlagworten. sind ja keine schuhe für 3,50! (und auch da darf es nicht passieren)
finde es ist eine frechheit, dass man beim schuhkauf auch noch die agbs der einzelnen hersteller lesen müsste, um über alle eventualitäten und ausnahmen informiert zu sein ... bin mir nicht, sicher, aber ich glaub nicht, dass diese merkwürdigkeiten der deutschen rechtssprechung standhalten würden
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