Mitglied inaktiv
Hallo,brauche mal dringend eure Hilfe. Folgende Situation: Ich habe eine neue Wohnung angemietet und war dann noch mal bei den jetzigen Mietern um die Räume zu vermessen. Dabei wurden mir verschiedene Gegenstände angeboten und ich habe zugestimmt, sie zu kaufen. Habe mich da etwas überrumpelt gefühlt und fand es auch zu teuer, hab mich aber blöderweise doch darauf eingelassen. Ich denke eigentlich, ich kann vom Kauf zurücktreten, da ich ja nicht zu diesem Zweck dorthin bin. Aber kann mir vielleicht jemand mit dem entsprechenden Paragrafen helfen? Vielen Dank und liebe Grüße, bcMama
Hast Du was unterschrieben? Was angezahlt??
Nö, wieso denn? Es gibt zwar die Möglichkeit des Widerrufs bei Haustürgeschäften, aber das würde (unter anderem) voraussetzen, dass der Verkäufer Unternehmer ist. Klingt für mich jetzt nicht danach. Natürlich kannst Du so tun, als sei es ein Missverständnis und hoffen, dass sie Dich nicht verklagen. LG, carla72
Hi, das Rücktrittsrecht gbit es nur bei Fernabsatzgeschäften (Telefon, Internet...) oder bei Haustürgeschäften (auch Verkaufsveranstaltungen), die von gewerblicher Seite angeboten werden. Zwischen 2 Privatleuten gilt auch das gesprochene Wort als Vertrag und ist nicht widerruflich! Die Beweisfrage ist zwar eine andere Sache, aber darum geht es ja hier nicht. Du wirst also noch mal in Ruhe mit den Vormietern reden müssen, kommen sie dir nicht entgegen, wirst du zu deinem Wort stehen müssen. Gruß, Speedy
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