Du kannst Nachnahme Päckchen auch vor den Augen des Postboten öffnen..... oder eben per Abholung im Paketshop und vorher öffnen. Die Aussage ist nur teilweise richtig! Du kannst zwar das Päck vor den Augen des Postboten bzw. im Paketshop öffnen, aber erst nach der Bezahlung!!!! Sollte dann nix drinnen sein, kriegst Du das NN-Geld auch nicht mehr vom Postboten zurück! Allerdings hättest Du aber einen Zeugen, der bestätigen kann, daß das Paket leer war! GLG Sandra