Mitglied inaktiv
...wenn ich meinen Namen behalten habe? Mein Mann hat ja meinen Namen angenommen. Er hat Ausweis und Führerschein schon beantragt. Ich selbst muß ja nur die Lohnsteuerklasse ändern lassen und beim Arbeitgeber die Heiratsurkunde vorlegen. Muß ich sonst noch irgendwem Bescheid geben? Ist das irgendwo relevant, also Versicherung, Bank etc.? Bin irgendwie gar nicht sicher. Weiß das jemand? Beate
Ich hab bei der Bank Bescheid gegeben. Bei mir hat sich aber auch der Name geändert und bei den Versicherungen habe ich als Bezugsperson im Todelsfall meinen Mann angegeben.
bei den versicherungen musst du bescheid geben, weil er ja dann mit einbezogen ist (zb. hausrat, haftpflicht, rechtsschutz....) und bei der krankenkasse hab ich auch bescheid gegeben. bei der bank ist das egal. ansonsten vielleicht dem vermieter bescheid sagen....
Ist jetzt grad nicht deine Frage, aber kleiner Tip den "alten" Führerschein kann er behalten ABer meinen auch nicht ändern müssen ;) und ich habe damals den Namen meines Mannes angenommen
Bei der Bank / Bausparkasse muss ein evtl. Freistellungsauftrag geändert werden, weil sich dadurch der Freibetrag ändert!
gena n führerschein kann er behalten. Ich hab meinen Führerschein noch auf meinen Mädchennamen und ich bin seit fast 9 Jahren verheiratet. Mein Mann hat außer der Lohnsteuerklasse nichts geändert mein ich. Aber die ganzen versicherungen usw. kamen auch erst nach der hochzeit.
Gut zu wissen, das war uns beiden noch nicht so klar. Wieder 24 Euro gespart :) Beate
Der Krankenkasse. ![]()
Mein Mann hat auch meinen Namen angenommen. Wir mussten der Krankenkasse (wegen Familienversicherung), Familienkasse, der Bank (falls Kredite oder irgendwas zum ansparen besteht), Versicherungen, Jugendamt (wegen Unterhaltsvorschuss, der durch die Hochzeit wegfällt), Elterngeld. Führerschein und Fahzeugschein haben wir auch ändern lassen, ist aber kein Muss. Falls von dort Bezüge bestehen: der Arge Gruß
wegen gemeinsamem Kind? Sorgerecht etc???
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