Mitglied inaktiv
hallo es gibt ja dieses schulstarter paket in höhe von 100 euro.da ich wohngeld bekomme ,kommen wir eigentlich auch in den genuss diese 100 euro zu erhalten.ich muss mir diesen schein eigentlich bei der schule abholen.aber : wir haben ein schulwechsel beantragt und der antrag wurde noch nicht vom oberschulamt bestätigt. der antrag geht durch. nur die sekräterin von der schule möchte mir den schein nicht aushändigen bevor das oberschulamt nichts schriftliches geschickt hat.auf der einen seite versteh ich das auch.aber auf der anderen seite kann ich nicht länger warten.denn ab nächste woch donnerstag sind ferien und ich komme nicht mehr an den schein. was könnte ich denn tun ? kann ich den auch auf dem amt bekommen? danke
Kannst Du den Schein nicht von der "alten" Schule bekommen, wo ihr ohne Wechsel wärt?
ich denke nicht.mein kind geht ja da nicht zur schule
also frag mal nach bei uns ist die Schule auch 1 mal die Woche in den Ferien besetzt und jemand im Sekretariat
das ist es ja. sekräterin ist die ganzen sommerferien nicht da !!!! deswegen eilt es für mich auch so. ach menno mir bleibt nix anderes übrig , wie auf der zuständigen stelle mal anzurufen..........
oder du gehst einfach mal hin und machst Druck vielleicht bekommst du ja gleich das schreiben mit oder zumindest ne bestätigung oder ähnliches für die Schule
Eine von beiden schulen muss dir das ausstellen, es geht ja bei der Bescheinigung nicht darum in welche Schule das Kind kommt, sondern lediglich darum dass das Kind überhaupt eingeschult wird und das könnten dir beide Schulen bestätigen, denn das steht doch fest. Ansonsten zum Schulamt gehen und von da ne Bestätigung holen dass das Kind dieses Jahr zur Schule kommt.
Hallo!
Bist du sicher das ihr einen Anspruch auf das Schulstarterpaket habt? Weil bei allem was ich lese, gibt es das nur bei ALG2 oder bei Kinderzuschlag!?
Wenn du was anderes weisst, würde ich mich über Infos freuen!!!
Gruß Conny ![]()
bekommen auch Wohngeld wusste aber nicht das man dann auch das Schulstart Geld bekommt. Stimmt das wirklich? Und wenn ja, wo muss ich das beantragen?
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