Mitglied inaktiv
ich ein Recht auf ein neues Gerät? Ich meine neulich was im Fernsehen gehört zu haben, dass wenn ein Gerät innerhalb der Garantiezeit kaputt geht, ich ein Recht auf ein neues Gerät ODER Reparatur des Gerätes habe. Ich hab ihn allerdings erst vor ein paar Wochen in Reparatur gehabt. Jetzt ist zwar was anderes kaputt, aber ich mag lieber was neues haben. Sonst sitz ich auch wieder wochenlang ohne Lappi hier. Außerdem hab ich seit ich ihn wieder habe nur noch Probleme mit dem Teil. Wie sieht denn das aus? Hab ich tatsächlich ein Anrecht auf nen neuen Laptop? Freue mich über eure Hilfe... LG
Erst nach dreimaliger Ausbesserung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder ein neues Gerät verlangen.
Ich meine ein Recht auf Geld zurück bzw. neues Gerät hat man erst nach der 3. erfolglosen Reparatur. Ich glaube aber dass immer das Gleiche kaputt sein muss. LG Joshismum
Danke euch... !
Das hab ich mir schon gedacht, wär ja auch zu schön gewesen.
Dann bin ich wohl wieder ne zeitlang ohne Internet. *heul*
das war bei der show der rechtsirrtümer, aber der hatte gesagt, wenn das gerät in der garantie kaputt geht kann man entweder ersatz oder reperatur verlangen, hat man aber einmal der reparatur zugestimmt kann man kein neues gerät mehr nehmen. So hatte ich das jedenfalls verstanden. Allerdings stellen sich die geschäfte da eh immer quer, denn die berufen sich auf 3-malige reparatur, was aber soweit ich weiß gar nicht ist, also dieses recht des händlers gibts wohl nicht.
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