Mitglied inaktiv
Hallo,
ich hatte ein jeanskleid versteigert. der käufer hat sich lange zeit gelassen für die zahlung (10 tage), da er aber neu zu sein schien, habe ich trotzdem in die bewertung geschrieben: alles okay
jetzt schreibt die käuferin mir folgendes per mail:
"die ware ist heute angekommen bin aber leider sehr enttäuscht, denn auf dem bild war das kleid lang , ist aber jedoch für mich persönlich sehr sehr kurz weis nicht, was ich damit anfangen soll."
in meiner auktion stand aber weder was von "langem" noch "kurzem" kleid, ich habe es schlcihtweg vergessen.
wie sieht denn da jetzt die "rechtslage" aus, was würdet ihr tun, um einer negativen bewertung vorzubeugen?
hatte solch einen fall noch nie.
danke schonmal!
dieses foto hatte ich in der anzeige. das kleid geht bei mir (1,79 m) bis zum knie.
man sieht nicht viel
stand das mit deiner größe dabei?
nein, aber das hier ist mein text:
Hier bieten Sie auf ein absolut trendiges Jeanskleid im Neckholderstil von BLIND DATE und in Gr.M.
Es ist aus 98% Baumwolle mit 2% Elasthan, also stretchig. Hat hinten einen Reißverschluß.
Macht eine tolle schlanke Figur!
Das Kleid ist gebraucht, aber in einem tadellosen Zustand!
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
ich finde auch, dass, wenn man sich nicht sicher ist, doch mal nachfragen kann, wie lang das kleid ist.
![]()
und in welcher kategorie stand das kleid?
bei lang wäre es dein fehler und sonst..also ich frage dann immer nach ![]()
Kleidung & Accessoires > Damenbekleidung > Kleider
also nix mit lang
oder kurz.
ach mensch, jetzt hab ich mir wohl was eingehandelt. bin es für 6,50 losgeworden pkus 1,70 WS. da würde ich als käufer doch kein drama drum machen.
also dem foto nach zu urteilen finde ich auch das es ein kurzes kleid ist.also ich will damit sagen das ich es gesehen hätte.hattest du denn dabei stehen das es kein umtauschrecht gibt? und wenn sie es zurück schicken will dann würde ich es aber nicht auf deine kosten machen.und falls sie dich doch schlecht bewerten würde,so kannst du dazu ja auch immer noch einen kommentar abgeben. lg silke
hallo,
ja ich schreibe immer rein: privatverkauf, keine garantie oder rücknahme.
ich werd ihr das jetzt mal ganz diplomatisch vorschlagen. danke.
LG
machen kannst du da wohl nicht viel
war da kein bild? vorher nachfragen wäre ja auch besser^^
zur not wohl entsprechend bemerken ![]()
Würde mal fragen wie groß sie ist und wie lang das Kleid hätte sein sollen. Ausserdem hätte sie ja vorher fragen können wegen der Länge. Wenn es ihr nicht passt soll sie es halt wieder einstellen.
Also ich würde weder zurücknehmen noch Geld erstatten. Ist doch klar, ich frage vorher wenn mir was unklar ist, oder besonders wichtig. LG S
egal wie nett und entgegenkommend Du bist Du kannst ihr 100 Euro geben und dennoch kann sie negativ geben ohne dass du sei daran hindern kannst dagmar
Na prima die Dame und dann mal ganz höflich die Quote mit ner negativen Bewertung runter drücken, obwohl ich den Fehler nicht auf deiner Seite sehe.
Ich meine wenn mich was interessiert, frage ich auch definitv vorher an, will ja nicht die Katze im Sack kaufen bzw. sicher gehen dass die Sachen dann auch passen.
Echt blöde die Dame, Schuld sehe ich auf ihrer Seite obwohl du wahrscheinlich so oder so nicht um eine negative Bewertung rumkommst, aber ebay macht dann auch nicht viel. Fragt beide Seiten an und gut ist und du bist um eine negative Bewertung reicher
Haben sie auch clever gelöst denn Rachebewertung is nicht...das darf nur der freundliche ebay-KÄUFER!!!!
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