Elternforum Schwanger - wer noch?

Wusste jemand das man Mutterschaftsgeld auch beim

Wusste jemand das man Mutterschaftsgeld auch beim

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hallo beim 2. kind bekommt, auch wenn man zwischendurch nicht gearbeitet hat. habe ich gestern erfahren und wusste das vorher nicht. natürlich nur den anteil von der kk. sind aber immerhin auch 1274 euro. für alle die es nicht wussten. lg


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Ja, aber nur wenn das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Nicht das man das jetzt falsch versteht. LG Jenny


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Guten Morgen ihr Lieben, nein, ich wußte nicht, dass man für´s 2. Kind auch Mutterschaftsgeld bekommt. Ich bin noch in der Elternzeit von meinem ersten Kind und habe dem AG bescheid gesagt, dass ich ein zweites erwarte und auch dafür gerne 3 Jahre Elternzeit nehmen möchte... d. h. doch dass mein Arbeitsverhältnis noch weiter besteht, oder hab ich das falsch verstanden??? Denn würde ich weiter arbeiten gehen, müßte der AG doch auch seinen Anteil zahlen... Bin jetzt ganz durcheinander.. man freut sich doch über jeden Penny, den man erhaschen kann.. LG Michaela


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Ja, du bekommst ab der 34/35ssw Geld von der KK, wenn du die Bescheinigung einreichst. Richtig, man freut sich über jeden Cent. Du bekommst halt wirklich nur den anteil von der KK, da dein Arbeitsverhältnis aufgrund des EU ruht. LG Jenny


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o.T.


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xxx


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Hallo!!! Wenn du arbeitslos bist, mußt du dem AA jetzt schon deinen Mutterpass vorlegen und den ET und Beginn des MuSchu angeben. Du wirst dann zum MuSchu automatisch von denen abgemeldet, da du ja nimmer vermittlungsfähig bist. Das Mutterschaftsgeld mußt du vor dem MuSchu bei deiner Krankenkasse beantragen. Die bezahlen dann das volle Mutterschaftsgeld in Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes. (also nicht nur die 13,-€/Tag) Krankenversichert bist du dann automatisch solange du Erziehungsgeld bekommst. Ruf aber am besten mal bei deiner Krankenkasse an, die werden dir alles genau erklären können. LG claudi


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Wenn man vor der 1. SS arbeitslos war, dann bekommt man zwar in dieser 1. SS Mutterschutzgeld. Wenn man dann im Erziehungsurlaub von Kind 1 wieder schwanger wird, dann bekommt man in dieser 2. Schwangerschaft KEIN Mutterschutzgeld -- leider. LG Kerstin


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Huhu, nochmal für Blöde zum Mitschreiben...was genau für eine Bescheinigung (bzw. woher bekomme ich die) muss ich bei der KK einreichen? Geht das danach dann automatisch??? *vorsichtigfreu* LG, Angie http://kids2004.marbelis.de


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Man bekomt von dem FA so in der 34ssw eine Bescheinigung, wo der ET drauf steht. Auf der Rückseite trägt man seine Daten ein... Das schickt man an die KK und die regeln das mit dem Geld, was evtl. der AG zahlen muss(Aber nur wenn du arbeitest, sonst gibt es nur den KK anteil) LG Jenny