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Guten Abend, im Mai 2023 ist meine Tochter geboren und ich habe mir 3 Jahre Elternzeit genommen (ich habe mir vorsorglich die 3 Jahre genommen, da man immernoch verkürzen hätte können, ich bin auch noch im Angestelltenverhältnis nur eben in Elternzeit) davon bekam ich das 1. Jahr das Basiselterngeld. Seit ein paar Monaten ist mein Anspruch auf EG ausgelaufen. Nun bin ich wieder schwanger, der ET ist im März 2025. Ich wollte hier gerne mal nachfragen, ob mir jemand erklären kann wie das nun mit der Berrechnung vom Elterngeld aussieht. Bekomme ich nur den 300 € Mindestsatz, da ich ja seit meiner ersten Schwangerschaft nicht mehr gearbeitet habe oder wird das anders berechnet? Was muss ich im Hinblick auf meinen Arbeitgeber beachten? Ich bedanke mich jetzt schonmal für eure Antworten. Einen schönen Sonntag noch 💐
Du kannst die 12 Monate die du EG bezogen hast ausklammern. Das heißt wenn dein Mutterschutz im Januar beginnt zählen Juni 24 bis Dezember 24 und noch fünf Monate aus der Zeit vor Kind 1. Es wird also etwas mehr als der Mindestsatz werden. Zusätzlich bekommst du noch Geschwisterbonus, bis K1 drei Jahre alt ist. Du kannst das ja mal so in den Elterngeldrechner eingeben. Du könntest das Elterngeld noch etwas aufbessern, wenn du jetzt noch in Teilzeit arbeiten gehen würdest, wenn das geht. Oder wenn du ein Gewerbe hast, dann verschiebt sich allerdings der gesamte Berechnungszeitraum. Deine Elternzeit beendest du so, dass sie einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes abläuft, dann bekommst du wieder volle Mutterschutzleistungen von deinem Arbeitgeber.
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