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Wie lange darf man arbeiten?

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Ich hab mal eine Frage. Wie lange hat oder kann man denn bis vor den Geburtstermien arbeiten? da ich nur einen vorlaufigen Vertrag hab gehe ich offiziell dann sowieso nicht in Mutterschutz sondern muss ganz normal kuendigen . Da ich sowieso bei de Arbiet sitzt hab ich mich gefragt ob ich nicht auch bin 1 oder 2 Wochen vorher noch arbeiten kann das das finanziell schon ganz gut waere? Ist das erlaubt solange man sich gut fuehlt? danke !!


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Hallo! Vor der Geburt kannst Du solange arbeiten, bis die Wehen einsetzen*gg* Ne, ernsthaft, die 6 Wochen vor der Geburt kannst, musst Du aber nicht daheim bleiben. Nur für die 8 Wochen nach der geburt besteht generelles Arbeitsverbot. Warum MUSST Du kündigen? Auch wenns nur ein vorläufiger oder befristeter Vertrag ist, kannst Du ganz normal in Mutterschutz gehen, der Vertrag läuft dann zum normalen zeitpunkt aus. Wieso willst Du Dir das Mutterschaftsgeld entgehen lassen? LG Susi


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hmmm ..ich dachte das geht nicht . Gut das du mir das sagtst. Da werde ich mich mal genauer informieren! danke Kruemmel


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Hallo! Ich habe einen bis Ende Januar befristeten Vertrag (es gab zwar schon die Andeutung, dass er ev. verlängert wird, aber bestimmt nicht unbefristet), und wenn er ausläuft melde ich mich arbeitslos. Dann bekomme ich, wen es soweit ist, das Mutterschaftsgeld in Höhe der Arbeitlosen (besser als nichts...)!


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Huhu! Klar, Dein Arbeitgeber wird Dir nicht auf die Nase binden, das das die Regel ist, schliesslich muss er ja die Differenz zum Mutterschaftsgeld zahlen! Also: Bloß nicht kündigen, auch nicht auf Druck. Wenn der Vertrag befristet ist, lass ihn ganz normal auslaufen. Wenn es so wäre, wie Du dachtest, warum solltest Du dann kündigen und nicht der Arbeitgeber Dir? Ganz einfach, weil man während SS und Mutterschutz nicht gekündigt werden darf! Damit würde er vor keinem AG durchkommen. Heisst für Dich: Geh normal in den Mutterschutz, freu Dich auf Deine Maus und das Geld kommt bis 8 Wochen nach der Geburt als ob Du arbeiten würdest, falls der Vertrag nicht vorher endet. Wenn er vor Ablauf der Mutterschutzfrsit endet melde Dich sofort arbeitslos, dann wird das Mutterschaftsgeld wenigstens noch in Höhe des ALG gezahlt. LG Susi


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Huhu, kann mich meinen Vorrednerinnen nur anschließen! Nur nicht kündigen. Wenn er befristet ist, läuft er ganz normal aus, da Du aber im Mutterschutz vom Arbeitsamt nicht vermittlungsfähig bist (darfst ja nicht arbeiten), bekommst Du den gesamten Betrag des Mutterschutzgeldes inkl. den REstbetrag zum letzten Einkommen von der Krankenkasse. So hat es mir jedenfalls damals die Frau Bader (Rechtsanwältin hier bei RUB) erläutert, weil es mir genauso geht. Und finanziell bekommst Du bis zum Auslaufen Deines Vertrages das volle Gehalt, nur dass halt ein TEil von der Krankenkasse bezahlt wird und Dein ARbeitgeber diesen Betrag aufstockt, bis Dein durchschnittliches Einkommen der letzten Monate erreicht ist. Manche Arbeitgeber versuchen es echt immer wieder. Lass Dich nicht irre machen!!!!! Du bist im Mutterschutz nicht kündbar! Also, alles Gute!!!! lg Dani