Feenzauber
Hallo alle zusammen, Ich habe einen Dienstwagen, den ich per Fahrtenbuch versteuer. Derzeit habe ich ca. 15 % Privatfahrten, ca. 25 % Arbeitsweg und ca. 60 % Dienstfahrten. Nun bin ich recht frisch schwanger (8./9. Woche) und leide unter Rückenschmerzen, starker Übelkeit und Schwindel. Mein Arzt möchte mir voraussichtlich dafür ein individuelles Beschäftigungsverbot für die Dienstfahrten austellen, da ich für komplett Deutschland zuständig bin und häufig Strecken von 700-800 km täglich zurücklegen muss, um die Kunden zu betreuen. Da ich dadurch den Dienstwagen nur noch ausschließlich privat nutzen kann, müsste ich theoretisch monatlich auch 100 % versteuern, da ich über das Fahrtenbuch rechne. Einfacher wäre es für mich, wenn ich nach der 1%-Methode dann versteuern könnte, aber mir wurde gesagt ich könne nur zum Jahresende immer zwischen den beiden Varianten wechseln. Bliebe es bei der Fahrtenbuchmethode müsste ich monatlich 900 € versteuern und das macht sich natürlich ganz arg beim Nettogehalt bemerkbar. Kennst sich jemand damit aus und weiß eine gescheite Lösung? Mein Arbeitgeber konnte mir dazu leider nichts sagen. LG, Feenzauber
Hallo Feenzauber, (lach, wie kommt man auf solche Namen) gleich vorweg, ich bin mir nicht zu 100% sicher, Aber da ich selbst solch einen fall schon einmal hatte, (ich bin selbständig) hatte mein Steuerberateres es meiner Mitarbeiterin so erklärt. JA du mußt wohl deine genaten 900.- jetzt mtl.versteuern, bekommst sie aber beim Jahreslohnsteuerausgleich wieder zurück, deine Änderung wir nur zum Jahreswechsel geändert, aber wird rückwirkend anerkant. um sicher zu gehen, solltest du einfach mal beim Finanzamt anrufen. lg
Das ist doch Mist. Ich hätte somit ca. 300 € monatlich netto weniger und das über einige Monate.
Wenn du netto 300€ weniger raus hast, solltest du dich auch informieren, ob dann das Elterngeld niedriger ausfällt, denn das wäre ja richtig bescheiden. Das kann dir aber dein Entgeltabrechner bei der Firma sagen, der muss ja am Ende auch eine Liste über den Netto-Verdienst der letzten 12 Monate ausstellen.
Am Besten wäre es, wenn du jetzt den Dienstwagen abgibst und dir ein Auto least. In dem Falle fiele ab Abgabe ja, der "geldwerte Vorteil" weg und du müsstes es nicht versteuern. Ich denke, dass du so auf alle Fälle günstiger (auch in Hinsicht des Elterngeldes) weg kommst. Ein Auto leasen ist ja günstiger, als 300,-, wenn es nicht gerade eine Nobelkarosse ist.