Elternforum Schwanger - wer noch?

Versicherung Krankenkasse im Erziehungsjahr

Versicherung Krankenkasse im Erziehungsjahr

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Hallo, ich brauche einmal Euren Rat Mein Mann ist selbständig und ich habe ET am 05.04.04. Damit falle ich in die Regelung mit dem Jahreseinkommen von 30.000 E für das erste halbe Jahr. Da liegen wird drüber. Da ich das ja schon weiß, muß ich da trotzdem einen Antrag auf Erziehungsgeld stellen? Wie ist das dann eigentlich mit meiner Krankenversicherung, wenn ich kein Erziehungsgeld bekomme? Wo und wie bin ich dann versichert. Ich habe vor nach den 8 Wochen für 10 Stunden wöchentlich von zu Hause aus zu arbeiten. Bin ich dann dadurch krankenversichert?? Fagen über Fragen und ich habe keine Antwort. Ich hoffe, Ihr seit schlauer als ich und könnt mir weiter helfen. Vielen DANK schon einmal fürs lesen. Gruß Luka


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Hallo Luka, bei welcher Kasse bist Du denn versichert? wie bist Du denn momentan krankenversichert? bist Du berufstätig und versicherungspflichtig beschäftigt? Oder aufgrund des Einkommens freiwillig versicher? Nimmst Du Elternzeit beim Arbeitgeber? Oder bist Du aufgrund Arbeitslosengeld versicherungspflichtiges Mitglied Deiner Krankenkasse? Bei welcher Kasse ist Dein Mann versichert? bei einer gesetzlichen oder privaten? Willst Du nach der SF die 10 Stunden von zu Hause aus IM ANGESTELLTENVERHÄLTNIS arbeiten oder als SELBSTSTÄNDIGE TÄTIGKEIT? Also mit den Vorschriften, wann wer Erziehungsgeld bekommt, kenn ich mich noch nícht so gut aus. Aber wenn Du mir o.g. Fragen beantwortesst, kann ich Dir bezüg. Krankenversicherung bestimmt weiterhelfen. Ansonsten einfach mal bei der Kasse anrufen und beraten lassen. Die haben vielleicht auch schon interessante Broschüren für Dich bezügl. Baby. LG Julina


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Hallo, den Antrag für Erziehungsgeld muss man glaube ich nicht stellen. Die sind ja froh für alles was Sie nicht zahlen müssen. Wenn Du berufstätig bist bis zum Muschu und gesetzlich versichert, bist du beitragsfrei weiterversichert. Wenn du Erziehungsgeld erhälst, bist du dadurch krankenversichert. Auch bei 400 Euro-Jobs bist du krankenversichert. Wenn du Quasi Hausfrau bist/warst bist du - sofern dein Mann gesetzlich versichert ist - über ihn familienversichert. Da dein Mann selbständig ist, würde ich das mit der Krankenkasse abklären. Ich hatte diesbezüglich diverse Telefonate mit der Krankenkasse, da ich Angestellt und nebenberuflich selbständig bin. Ich möchte während der Elternzeit selbständig weiterarbeiten. Im großen und ganzen sind die Leistungen der Krankenkasse gesetzlich vorgeschrieben, dennoch würde ich es für deinen Fall telefonisch abklären. Vielleicht gibt es doch den einen oder anderen Unterschied bei den Kassen. Gruß Claudia


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Hallo Juliane, danke für Deine angebotene Hilfe. Also nun zu Deinen Fragen: - ich bin bei derIKK versichert - ich bin beruftstätig u versicherungspflichtig beschäftigt. Ich will 1 Jahr Erziehungsurlaub bei meinem AG beantragen - Ich möchte nach den 8 Wochen Mutterschutz für 10 Stunden die Woche arbeiten bei meinem Arbeitgeber von zu Hause aus im Angestelltenverhältnis. - Mein Mann ist privat versichert und bei ihm bin ich auf Minijobbasis beschäftigt und werde das auch im Mutterschutz u Erziehungsjahr bleiben. Ich hoffe mi meinen Angaben kannst Du was anfangen und mir weiterhelfen. Danke Luka