Xona-bonbona
Hallo ihr lieben. Ich habe mal ne Frage was eine zweite Schwangerschaft noch in der Elternzeit angeht. Meine Elternzeit endet im August. Und das Elterngeld schon April. Jetzt bin ich wieder schwanger und frage mich, wie es für das zweite Kind mit Elterngeld aussieht und wie das berechnet wird. Ich habe einen Beruf wo ich höchstwahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot erhalten werde.
Huhu, du kannst 14 Monate maximal ausklammern lassen vom Elterngeld. Deine Elternzeit vorzeitig beenden, um ins BV zu gehen darfst du nicht. Das heißt die restlichen Monate zählen dann mit 0 Euro fürs EG, es sei denn natürlich du gehst von April bis August arbeiten. Je nachdem, wie alt dein 1. Kind zur Geburt des 2. ist, bekommst du noch den Geschwisterbonus, bis das 1. Kind 3 Jahre alt ist.
Was bedeutet denn das Ausklammern in der Praxis.
Nehmen wir mal an, man ist 14 Monate mit Kind 1 in Elternzeit. Und wird während der Elternzeit erneut schwanger. Kind 2 kommt direkt nach den 14 Monaten Elternzeit. Die könnte man dann ausklammern und bekäme bei Kind Nummer 2 volles Elterngeld analog dem Einkommen vor der ersten Schwangerschaft?
Das wäre ja - nennen wir es - ein luxuriöser Zustand
Genauso ist es.
Verrückt - aber gut, wenn das so vorgesehen ist, ist das für „betroffene“ Eltern natürlich ein nettes Entgegenkommen des Gesetzgebers.
Naja, ob man nun unbedingt 2 unter 2 haben möchte überlasse ich jedem selbst. Für mich wäre das eine Horror Vorstellung gewesen.
Tjor, das muss dann jede Familie für sich selbst entscheiden. Easy klingt das für mich auch nicht. Wir haben aber auch 8 Jahre am ersten Kind „gebastelt“. Das wir also in die Situation kämen - unwahrscheinlich
Danke für die schnelle Antwort :) Muss ich den die Elternzeit vorher beenden damit ich mutterschaftsgeld erhalte? Es sind ja 3 Monate!
Huhu, wenn ich richtig verstanden habe geht deine jetztige EZ bis August? Da hast du für das neue Baby ja noch keinen Mutterschutz richtig? Dann musst du nichts beenden. Beenden müsstest du deine EZ nur, wenn sie bis in den Mutterschutz des neuen Babys reinreichen würde. Wenn das doch so ist bei dir, dann beendest du die EZ 1 Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes.
Genau richtig verstanden :) Super vielen lieben Dank. fürs nächste Baby wäre der Mutterschutz ungefähr Mitte Dezember. Das ist alles jetzt bisschen komplizierter. Man sagt ja man sollte die Steuerklassen wechseln. Aber ich bin mir nicht mehr so sicher ob es sich lohnt, da mir ja jetzt quasi 3 Monate nicht angerechnet werden.
In der EZ is das nicht relevant. Danach arbeitest du so wie dein Kind betreut ist, das verdienst du und das zählt zu den 12 Monaten Berechnung für das EG dazu wenn tatsächlich ein bv kommt, was ja erst geprüft wird, erhältst du das weiter. Wenn keins kommt, arbeitest du .