Elternforum Schwanger - wer noch?

OT: Schwangerschaft und Arbeitsamt

OT: Schwangerschaft und Arbeitsamt

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Hallo ihr Lieben, ich bin ganz frisch schwanger und hab eine Frage, vielleicht ist ja eine von euch in einer ähnlichen Situation oder kennt sich aus? Es ist so, daß ich ursprünglich bis 30.06. Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatte. Wegen der Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme bis 02.07. wurde mir die Bewilligung bis 06.09. verlängert. Jetzt bin ich schwanger geworden und mir gehts echt übel, deswegen bin ich krankgeschrieben und das wird wohl noch länger so bleiben. Meine Frage: Übernimmt bei längerer Krankheit die KK die Zahlungen? Hab ich dann länger Anspruch oder ändert die Krankschreibung nichts? Muß nämlich dann mal langsam schauen wie das wird mit der Krankenversicherung, wenn ich nicht mehr über das AA versichert bin muß ich mich freiwillig versichern denke ich, weil ich nicht verheiratet bin... Kennt sich da jemand von euch aus? Danke schon mal! LG janerl


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Kommt drauf an wie alt du nun bist. bis 25 kann man sich wieder über die Eltern Pflichtversichern. In der SS kann ich dir das leider nciht sagen. Kann nur sagen, dass ich bereits Mutti bin und von der Arge versichert bin. Freiwillig versichern kostet wohl 140Euro (weiß ich von meiner Schwägerin, weil die auch son Problem hatte) Und wenn das Kind dann erst mal da ist, bist du ja über die "Elternzeit" versichert. LG


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Die KK übernimmt. Aber das Arbeitsamt behält dich nur wenn Du 6 Woche krank bist, 1 Tag länger und Du fliegst bei denen raus und musst zur ARGE, so wurde es uns in der Maßnahme jetzt gesagt(die KK weiß da sicher mehr). Auf alle Fälle den Schein das Du schwanger bist beim Amt einreichen. Zur Not eben zwischendurch mal ein paar Tage gesund schreiben lassen. Die ARGE bezahlt Deine KK auch, oder wenn Du verheiratet bist gehst Du in die Familienversicherung über.


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Also, soweit ich weiß, bekommst du, die Zeit die du Krankgeschrieben bist und du Geld von der KK bekommst hinten angestellt, aber nur wenn du das Arbeitslosengeld solange bewilligt bekommen hast. Wenn du allerdings nur die Bewilligung hast, wenn du diese Massnahme machst, also bei Abbruch kein ALG mehr bekommst, dann sieht es anderst aus und du mußt ALG2 beantragen. Zwischendurch gesund schreiben ist nicht so einfach, wenn du nämlich immer wegen dem gleichen den Gelben Zettel hast, wird es irgendwie zusammen gerechnet, soweit ich weiß (aber da gebe ich jetzt keine 100% drauf) LG und Gute Besserung


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ja, das wird zusammen gerechnet, wenn auf AU-Schein die selbe Diagnose steht! Gute Besserung!