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Nochmal hochhol Thema Beschäftigungsverbot

Nochmal hochhol Thema Beschäftigungsverbot

Madleen74

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Ich hab jetzt bei der Krankenkasse angerufen und gefragt, wie das nun wirklich ist. Also Geringfügige Beschäftigung muß eine Lohnfortzahlung geleistet werden. Soviel steht fest. Ich hab aber KEIN Anspruch auf Mutterschaftsgeld sagte sie mir. Krankengeld nach 6 Wochen wohl auch nicht... ich werde nochmal irre bei den Wirrwahr


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Antwort auf Beitrag von Madleen74

wenn du geringfügig angestellt bist, hast du wohl eine familienversicherung über deinen mann und zahlst selber nix in die krankenkasse ein, richtig? Dann bekommst du nur 6 wochen lohnfortzahlung. danach nix mehr, leider. das krankegeld, was ein "normaler" versicherter bekommt, steht und mit minijob nicht zu, da wir selber ja nix einzahlen. genausowenig steht dir mutterschaftsgeld zu.


Madleen74

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Ich bezahle meine freiwillig gesetzliche Krankenversicherrung selber ein...


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hmmmm, weiß jetzt nicht was du damit meinst. zahlst du für dich selber die krankenversicherung oder ist das nur dieser Pauschalbeitrag, den geringfügig beschäftigte zahlen, so wie ich. das sind aber nur paar euro. wenn du so richtig einzahlst, dann erkundige dich nochmal, dann müßtest du krankengeld bekommen, weil du ja selber einzahlst.


Madleen74

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ich bezahle 152 euro im Monat, Familienversicherrung, da sind meine Kids mit drin. Das ist die selbe versicherung die ein Arbeitnehmer bezahlt über seinen Job quasi , nur das ich das selber zahlen muß. Die bei der Krankenkasse meinte , in meinen Fall bekäme ich kein Krankengeld nach 6 Wochen


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Antwort auf Beitrag von Madleen74

Krankengeld erhalten Sie im Falle einer längeren Erkrankung bis zum 42. Krankheitstag. Dann endet für den Arbeitgeber und auch für Sie als Minijobber die Zahlungspflicht. Von der Krankenkasse dürfen Sie mangels eigener Beitragszahlungen auch kein Krankengeld erwarten. Einen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie eigene Versicherungsbeiträge zahlen.


Madleen74

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das habe ich von der IKK Seite gerade "Auch geringfügig beschäftigte Mitarbeiterinnen erhalten in jedem Fall ein Mutterschaftsgeld. Wenn sie nicht selbst gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt das Bundesversicherungsamt die Zahlung. In diesem Fall erhält die Mitarbeiterin jedoch insgesamt nur höchstens 210 Euro Mutterschaftsgeld. "


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Antwort auf Beitrag von Madleen74

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse zu Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung. Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen, aber nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. wegen geringfügiger Beschäftigung oder Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze und einer bestehenden Privaten Krankenversicherung), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von € 210. Das Mutterschaftsgeld wird in diesem Fall auf Antrag vom Bundesversicherungsamt gezahlt. Also steht dir mutterschaftsgeld zu !!


Madleen74

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siehste sag ich ja, ich versteh nur nicht das die von der IKK was anderes sagt. irgendwie macht mich das irre, man ist nur am kämpfen.


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Antwort auf Beitrag von Madleen74

Die Frage ist ob Du einen Beitrag mit Anspruch auf Krankegeld gewählt oder einen ohne. Der mit Krankengeld ist eben wesentlich höher. Allerdings bekommt man eben auch 'nur' die Lohnfortzahlung für 6 Wochen, danach ist Schluss. Den Meisten reicht das aber auch, weil sie eh nicht so lange krank sind (kommt ja nun nicht alle Nase lang vor dass man über die 6 Wochen raus kommt). Und wenn man einen Tarif ohne Anspruch auf Krankengeld gewählt hat, dann bekommt man auch kein Mutterschaftsgeld. Nur die Einmalzahlung des Bundesversicherungsamtes wie sie auch privat versicherte bekommen. Der Lohn aus dem Beschäftigungsverbot steht Dir aber dennoch zu. Das ist ein anderer Topf. Umlage U2. Der AG muss den Lohn weiterzahlen den Du bekommen würdest wenn Du arbeiten würdest, und der AG kann sich die Gelder dann über die Umlage U2 wieder holen. Das hat nichts mit Anspruch auf Krankengeld zu tun! LG Sabine


Madleen74

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Danke, hauptsächlich gings mir um Entgeldfortzahlung bis die 6 Wochen, die ich nicht brauche, um das Geld zwecks Beschäftigungsverbot und um Mutterschaftsgeld. Mich hat nur erschüttert das ich kein Mutterschaftsgeld bekommen soll, laut Ihrer Aussage. So kompliziert kenne ich das nicht , wie es heutzutage ist.


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Antwort auf Beitrag von Madleen74

Geringfügig beschäftigte bekommen in den ersten 6 Wochen der Krankschreibung das Geld vom Arbeitgeber weiter, aber nach 6 Wochen von KEINER Krankenkasse. Als geringfügig beschäftigte bist du bei der Minijobzentrale angemeldet und über die Knappschaft versichert. das heisst, dein Arbeitgeber muss dir bis 6 Wochen vor der Geburt das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate VOR der Schwangerschaft weiter zahlen. Dieser holt sich das dann wiederrum von der Knappschaft über das U2 Verfahren wieder. Mutterschaftsgeld steht dir nicht zu, allerdings aber ein Entbindungsgeld, was du dann beantragen kannst. Ansonsten bekommst du ab der Geburt ganz normal Elterngeld und Kindergeld.


Madleen74

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ot


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Antwort auf Beitrag von Madleen74

Das könnte sein, weiss ich aber grad nicht 100%ig.


mucki26

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Hey. Das ist richtig was dir die Mädles hier schreiben! Falls Du Dir die 210 Euro holen willst, dann mach das am besten direkt nach der Geburt. Vielleicht jetzt schon den Vordruck ausdrucken, umd direkt nach der entbindung beim Arbeitgeber den rest ausfüllen lassen. Bei uns hat es drei Monate gedauert eh wir das Geld bekommen haben. Unsere Maus ist anfang Juni geboren, chefin hat es in der ersten woche ausgefüllt, mein Mann zur Post gebracht. Am 30.9 hatte ich das Geld auf dem Konto. Das dauert ewig! Aber es kommt :-) Alles Gute