Mitglied inaktiv
Man hat mir gesagt das ich bei meiner privaten Krankenversicherung melden muss um Mutterschaftsgeld zu bekommen.. Ich bin aber noch im Erziehungsurlaub (nehme die ganzen 3 Jahre mit) (mein Sohn ist jetzt 18 Monate alt). Wer kennt sich damit aus..Und wie sieht es mit Kindergeld und Erziehungsgeld beim zweiten Kind?
Hallo, war bislang nur stille Leserin, da ich zu den Mai-Mamis gehöre. Also, auch wenn Du in der Elternzeit bist, hast Du Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bei den gesetzlichen Krankenkassenist es so, dass sie 13€ am Tag bezahlen, wieviel es bei den Privaten ist, weiss ich nicht. Du bekommst halt nur nicht mehr den Arbeitgeberanteil dazu. Erziehungsgeld musst Du wieder ganz normal für das zweite Kind beantragen. Das wird für jedes Kind separat gemacht. Deine Elternzeit für das erste Kind nimmst Du ganz normal bis zum Ende in Anspruch. Im Anschluss daran beginnt dann die Elternzeit für das zweite Kind. Allerdings nicht automatisch volle drei Jahre, sondern nur bis zum 3. Geburtstag des zweiten Kindes! Ich hoffe, es war alles einigermaßen verständlich. Ansonsten schaue mal auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, ... LG Claudia
Huhu, also bei der gesetzlichen Krankenkasse bekommst Du 13€ pro Tag ab Mutterschutzbeginn. Wie es bei der privaten Versicherung ist weiß ich leider nicht. Du bekommst das Mutterschaftsgeld aber auch nur wenn Du nicht arbeitslos bist. Aber mal zum Erziehungsurlaub. Für das erste Kind bekommst Du keine volle 3 Jahr. Ab der Geburt deines 2. Kindes zählt nur noch 3 Jahre die Du für das 2. Kind bekommst. Da Du in ca. 8 WOchen entbindest verschenkst Du ein Jahr des Erziehungsurlaubes Deines ersten Kindes...es sei denn Du hast das 3. Jahr von vorneherein für später beantragt. Ich habe Glück...verschenke nur knapp 6 Monate... lg Käferchen
Sorry Käferchen, aber Deine Aussage ist nicht richtig. Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, ... gibt es eine Broschüre, die man online einsehen kann "Die neue Elternzeit. Ein Leitfaden für die Praxis." Dort steht auf S. 50 folgendes: "Stellt sich während der Elternzeit weiterer Nachwuchs ein, ändert dies nichts an der laufenden Elternzeit für das erste Kind. Die bestehende Elternzeit schließt eine weitere Elternzeit aus, d. h., die Elternzeit für das zweite Kind beginnt erst im Anschluss an die Elternzeit für das erste Kind." LG Claudia
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