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Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot, kennt sich wer aus?

Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot, kennt sich wer aus?

sonnenschein12345

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Hallo liebe Leute, es geht darum, dass ich in der 8. Woche Schwanger bin und bald vielleicht eine neue Arbeit anfangen werde! Nun befürchte ich jedoch, dass ich bald ein Beschäftigungsverbot bekommen werde, nachdem ich die Arbeit angefangen habe. Wie läuft das denn mit der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ab? Habe gelesen es werden die letzten 3 Monate vom Bruttolohn berechnet.. allerdings habe ich im November 2021 Krankengeld bekommen, wird das mit angerechnet? Wäre um eine Antwort sehr dankbar, da ich im Moment noch sehr verwirrt bin wenn es um das Thema geht!


Frankie91

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Antwort auf Beitrag von sonnenschein12345

Du bekommst im Beschäftigungsverbot ganz normal weiterhin dein Gehalt. Niemand muss da irgendwas ausrechnen. Dein Arbeitgeber bekommt 100% von deiner Krankenkasse erstattet.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Frankie91

Es ist aber eine neue Arbeit. Der Arbeitgeber muss erstmal von der Schwangerschaft erfahren und eine gefährdungsbeurteilung machen und dann entscheiden, ob ein bv ausgesprochen wird oder ob ersatztätigkeiten geschaffen werden können. Des Weiteren ist die Frage, ob fixes Gehalt oder Grundgesetz mit Zuschlägen vereinbart wird.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Grundgehalt...nicht Grundgesetz. Doch frankie, u.U muss gerechnet werden. Andere Versteuerung der Zuschläge etc. So einfach ist das nicht.


jume1509

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Antwort auf Beitrag von sonnenschein12345

Hallo, ich bin letztes Jahr in der Probezeit schwanger geworden und nach nicht mal ganz zwei Monaten, sofort nach bekannt werden der SS ins BV gegangen. Habe meinen Lohn genauso weiter bekommen wie vorher. Bei mir gab es also gar keine drei Monate die sie für eine Berechnung hätten nehmen können. LG


mellomania

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Antwort auf Beitrag von jume1509

Das gilt eben nur dann, wenn es kein Job mit Provisionen oder schichtzulagen ist. Da wird gedrittelt. Erst muss aber die gefährdungsbeurteilung laufen. Ohne die kann gar keine Prüfung laufen


Desiderius

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Antwort auf Beitrag von sonnenschein12345

Hallo Ich stand Ende 2021 vor dem selben Problem. Ich hab einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, bei meinem alten AG gekündigt und bin in der „Übergangszeit“ endlich schwanger geworden. Ich wurde vom neuen AG nach der Gefährdungsbeurteilung sofort ins BV geschickt (bin Gesundheits- und Krankenpflegerin) und habe mein volles Gehalt ohne Zuschläge bekommen- ohne vorher gearbeitet zu haben. Im Mutterschutzgesetz ist das so geregelt, dass du aufgrund der Schwangerschaft keine finanziellen Nachteile haben darfst (allerdings auch keine Vorteile). Und da du einen Vertrag unterschrieben hast, muss Dir dein AG (nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung) dann auch dein volles Gehalt bezahlen. Auch dann, wenn Du zB auf einen anderen Arbeitsplatz gesetzt wirst, bei dem das Gehalt nur die Hälfte betragen würde. Lg und eine schöne Kugelzeitt


Murmel2022

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Antwort auf Beitrag von sonnenschein12345

Ich bin seit Juni im bv und habe immer pünktlich meinen vollen Lohn vom AG erhalten Seit 3 Wochen bin ich im Mutterschutz